Kommentar

Ärzte in der Grauzone

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Die Standortentscheidung von Ärzten hat für die wirtschaftliche Lage einer Apotheke erhebliche Bedeutung. Ist ein Arzt im Haus, kommen Patienten aus der Praxis mit dem Rezept fast automatisch in die Apotheke. Abgesehen davon, dass es auch bequem ist für den Patienten, kann er auch erwarten, dass die vom Arzt verordneten Präparate vorrätig sind.

Es ist daher verständlich, wenn Apotheker sich häufig beim Bau von Ärztehäusern engagieren oder eigene Räumlichkeiten an Ärzte vermieten. Dass dabei im Zweifel die ortsübliche Miete tendenziell eher unterschritten wird, verwundert kaum und ist offenbar häufig geübte Praxis, letztlich auch zum Nutzen der Patienten. Ist ein solches Verhalten Bestechung? Und, wenn nicht: Wo ist die Grenze des Erlaubten? Ein Mietzuschuss von 2000 Euro im Monat, wie er möglicherweise in Braunschweig von einem Apotheker bezahlt wurde, geht sicher zu weit.

Ärzte sind hier in einer Grauzone. Zuletzt haben Verfahren wegen Zuwendungen von Pharma-Unternehmen gezeigt, dass sie strafrechtlich für solche Vorgänge bisher nicht belangt werden. Wenn das jetzt anders werden sollte, würden nicht nur die Auswüchse sanktioniert werden. In Gefahr wäre auch so manches sinnvolle Geschäftsmodell.

Lesen Sie dazu auch: Sind Vertragsärzte nur "Beauftragte der Kassen"? Apotheker besticht Arzt? Mietkosten im Visier

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