Sind Vertragsärzte nur "Beauftragte der Kassen"?

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BRAUNSCHWEIG (cben). Geschäftsbeziehungen zwischen Ärzten, Apotheken oder Pharmaherstellern könnten bald zu einer strafrechtlich kritischen Angelegenheit werden. Der Grund: Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem Beschluss Ärzte juristisch erstmals als "Beauftragte der Kassen" eingestuft. Als solche könnten sie in Zukunft in bestimmten Fälle von Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung nach dem Korruptionsparagrafen 299 des Strafgesetzbuches verurteilt werden.

Experten bezeichnen diese Neubewertung als "Erdbeben". KV Niedersachsen und Landesärztekammer kritisierten den Beschluss des OLG, ebenso der Hartmannbund Niedersachsen. "Wenn Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmern - hier Ärzte und Apothekern - unterbunden werden sollen, so muss dies der Gesetzgeber regeln, wie in anderen Fällen, etwa bei Hörgeräten, bereits geschehen", hieß es.

Im konkreten Fall geht es um einen Apotheker aus Braunschweig, der einem Arzt mit 187 000 DM bei der Praxisfinanzierung geholfen haben und Mietkostenzuschüsse von an die 2000 Euro pro Monat gegeben haben soll. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Bestechung.

Lesen Sie dazu auch: Apotheker besticht Arzt? Mietkosten im Visier Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ärzte in der Grauzone

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