Digitalisierung

Ärzte kommen beim E-Arztausweis langsam auf den Geschmack

Ohne elektronischen Arztausweis sind viele digitale Anwendungen undenkbar. Ein Hindernis mehr für die Digitalisierung, wie aktuelle Zahlen der Bundesärztekammer zeigen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Die Ausgabe der elektronischen Arztausweise kommt langsam in Schwung. Noch sind Inhaber der Signaturkarten allerdings deutlich in der Minderheit.

Die Ausgabe der elektronischen Arztausweise kommt langsam in Schwung. Noch sind Inhaber der Signaturkarten allerdings deutlich in der Minderheit.

© medisign

Berlin. Die monatlichen Zuwachsraten sind hoch, die absoluten Zahlen bislang noch ernüchternd: Im September 2020 waren erst 12.276 Ärzte mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausgestattet, Anfang Februar 2021 waren es schon fast dreimal so viele, genau 34.753. Der Ausstattungsgrad der Ärzte im ambulanten Sektor betrug zuletzt knapp 18 Prozent, im stationären Sektor sogar erst 2,6 Prozent. Die Zahlen stehen im aktuellen eHBA-Reporting der Bundesärztekammer, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Der E-Arztausweis oder eHBA wird unter anderem dazu benötigt, elektronische Arztbriefe beim Versand zu signieren. Oder auch, um die Notfalldaten oder den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte mit einer elektronischen Signatur zu versehen.

Baden-Württemberg hat die rote Laterne

Auch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die voraussichtlich ab dem vierten Quartal kommen werden, und E-Rezepte sind nur vorstellbar, wenn die Ärzte über einen eHBA verfügen. Ähnlich sieht es mit Eintragungen in der geplanten E-Patientenakte aus. Die elektronische Signatur gilt als Äquivalent zur handschriftlichen Signatur und ist für eine sichere und verbindliche Kommunikation über das Netz unverzichtbar.

Beim Ausstattungsgrad der Ärzte gibt es zwischen den Kammern große Unterschiede: Niedergelassene in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegen bereits über 30 Prozent, Schlusslicht ist Baden-Württemberg mit 11,58 Prozent, knapp hinter Rheinland-Pfalz (12,22 Prozent) und Berlin (12,83 Prozent).

Austausch vieler Karten steht noch aus

Unter Klinikärzten liegt die Quote in Sachsen-Anhalt bei 4,7 Prozent, Hamburg und Baden-Württemberg haben noch nicht einmal ein Prozent erreicht.

Noch sind auch längst nicht alle Ärzte mit eHBA mit einer sogenannten G2-Karte ausgestattet, die zum Beispiel eine Stapelsignatur im Zusammenspiel mit dem neuen Konnektor (PTV.3) ermöglicht. Laut BÄK-Statistik haben aktuell rund 24.000 Ärzte eine G2-Karte, etwa 10.700 sind noch mit G0-Karte ausgestattet. Die GO-Karten werden jetzt nach und von den Herstellern durch die neue Generation ersetzt, in der Regel ohne Aufpreis.

Die steigenden Zahlen zeigen, dass die medizinischen Anwendungen über die Telematikinfrastruktur, die teilweise ohne eHBA nicht funktionieren, zunehmend Ärzte dazu bringen, sich eine solche Karte anzuschaffen. Bis mithilfe dieser Karten eine reibungslose Kommunikation zwischen allen Ärzten möglich ist, wird es allerdings noch ein bisschen dauern.

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Kommentare
Dr. Manfred Stapff 23.02.202115:37 Uhr

Interessant ist auch der Titel "Arztausweis", der suggeriert, dass es sich um einen Heilberufsausweis handelt, um die Eigenschaft als Arzt nachzuweisen (nicht nur um verschreibungspflichtige Medikation für den Eigenbedarf zu besorgen, sondern auch für Notfallsituationen).
Tatsächlich aber handelt es sich um einen Mitgliedsausweis, da er ohne Mitgliedschaft in einer Kammer nicht zu erhalten ist und - wie von den Kollegen erwähnt - mit regelmäßigen Kosten verbunden ist. Für im Ausland arbeitende deutsche Ärzte gibt es immer noch keinen Arztausweis.

Burkhardt Winkler 23.02.202111:58 Uhr

Liebe Redaktion,
der Druck diesen Ausweis zu bestellen ist groß, die Aufklärung tendiert, wie so oft, gegen NULL.
Wenn ich das Kleingedruckte der Anbieter richtig verstanden habe, ist dieser Ausweis eine Identifikation in der
gesamten Onlinewelt und die elektronische Unterschrift eben nicht nur für ärztliche Belange einsetzbar. Auch Finanztransaktionen kann man mit dem eHBA signieren.
Um genau das zu Verhindern gibt es - theoretisch -eine "monitäre Beschränkung", das heißt ich kann damit kein Auto oder Haus kaufen und - theoretisch - eine Beschränkung des Signaturzertifikates auf ärztliche Belange.
ABER die monitäre Beschränkung wir ausschließlich bei der Firma SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH/Atos GmbH
angeboten und eine Beschränkung des Signaturzertifikates wohl gar nicht. Der Gesetzgeber hat das den einzelnen Firmen überlassen und damit mal wieder komplett versagt.
Ich will mit dem eHBA ausschließlich medizinische Dinge regeln und mehr nicht. Für alles andere habe ich, falls ich möchte, die Onlinefunktion des Personalausweises. Danke Bundesärztekammer für diese Kröte !

Dr. Klaus Günterberg 15.02.202109:19 Uhr

Auf den Geschmack gekommen? der eArztausweis hat vielmehr ein sog. "Geschmäckle":
Wir kennen die Kosten der weit verbreiteten Club-, Kunden-, Ausweis-, Zutritts- und Dienstkarten, die teilweise incl. Bild in kleiner Auflage bereits unter zwei Euro zu haben sind. Wir kennen die Kosten einer banküblichen EC-Karte. Diese Karten werden von manchen Banken sogar kostenlos ausgegeben, sparen sie doch bei papierlosen Vorgängen erhebliche Kosten. Von anderen Banken werden für mehrjährig gültige Giro-Karten mitunter zehn bis zwanzig Euro verlangt; dafür bieten diese Banken an anderer Stelle günstigere Konditionen. Die Kosten für den modernen und fälschungssicheren deutschen Personalausweis, mit Hologramm, Chip und Foto, betragen bei der Beantragung am Wohnsitz 28,80 Euro. Er gilt zehn Jahre. Die Kosten für den eArztausweis, alle medizinischen Mitarbeiter des Gesundheitswesens sollen nach den Plänen des Projekts einen eHeilberufler-Ausweis bekommen, sollen wir Ärzte tragen. Die Kosten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die Bundesärztekammer nennt einen monatlichen Betrag von 7,90 Euro pro Monat. Mit dem eArztausweis wird auch der Kauf eines Lesegeräts und der Software in Höhe von 139,80 Euro nötig. Ärzte konnten schon in der Schule gut rechnen; sie hätten demnach in zehn Jahren 1.087,80 Euro, zu zahlen. Der Vergleich mit dem Personalausweis bietet sich an. Da empfindet man sich bei den Kosten für den eArztausweis unfreiwillig als Dauer-Blutspender für die Träger der Krankenversicherung und sieht wieder einmal: Das deutsche Informatik-Projekt im Gesundheitswesen ist eine unerschöpfliche Geldquelle für die IT-Industrie.

Dr.med. Petra Fuchs 14.02.202114:54 Uhr

Ob die Ärzte auf den Geschmack kommen, wie es in der Überschrift formuliert ist, mag ja die eine Seite sein. Die andere Seite ist, dass es doch bemerkenswerte sieben Wochen (!) dauert, bis man nach Abgabe des Antrags den eHBA dann höchstpersönlich vom Postboten entgegen nehmen darf. Zumindest bei der Bundesdruckerei durfte ich es so erleben.
Meine Kollegin erhielt ihren nach etwa acht Wochen vom Nachbarn, der die Sendungsannahme zwar per Unterschrift quittierte, dem Zusteller aber mit keinem einzigen Hinweis etwas über seine Identität preisgeben musste. Es hat offenbar ausgereicht, dass der Nachbar "die Haustür in qualifizierter Weise öffnen" konnte.
Man darf gespannt sein, wie sich diese Auslieferungsmodalitäten darstellen, wenn man den eHBA künftig einmal zügig als Ersatz beschaffen muss, weil der bisher genutzte defekt oder verloren ist...
Derzeit macht das aber nichts aus, weil unser PVS sowieso bis heute mit dem eHBA nichts anfangen kann. Bin mal gespannt, wann wir über unsere Praxis-EDV ("Primärsystem"!) unsere eHBA "aktivieren" können.

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