Medikationsplan

Ärzte und Apotheker einigen sich

Die Struktur des Medikationsplans steht. Ärzte und Apotheker haben sich auf eine Rahmenvereinbarung verständigt.

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Die Rahmenvereinbarung zum Medikationsplan steht.

Die Rahmenvereinbarung zum Medikationsplan steht.

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BERLIN. Der Medikationsplan, auf den GKV-Versicherte laut E-Health-Gesetz ab 1. Oktober Anspruch haben, wird Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, zur Darreichungsform, Hinweise zur Dosierung und zur sonstigen Anwendung sowie zum Anwendungsgrund der angewendeten Arzneimittel enthalten - in dieser Reihenfolge. Dabei sollen sowohl verordnete Medikamente als auch vom Patienten in der Apotheke gekaufte Arzneimittel verzeichnet werden.

Das sieht die Rahmenvereinbarung vor, die Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutscher Apothekerverband (DAV) zum 1. Mai abgeschlossen haben. Anspruch auf einen Medikationsplan haben Kassenpatienten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwenden.

Inhalt der Vereinbarung sind abgesehen von Inhalt und Struktur des Plans auch Vorgaben zur Aktualisierung sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans. Demnach soll eine Arbeitsgruppe regelmäßig überprüfen, wie praktikabel das Verfahren ist.

Die Vertragspartner wollen, dass der Plan "in einheitlich standardisierter Form umfassend, übersichtlich und patientenverständlich" gestaltet ist.

"Für Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält", so Regina Feldmann, Vorstand der KBV, laut Mitteilung. Mit dem Medikationsplan sei auch "der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur", erläutert Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der BÄK.

Bis zum 30. Juni sollen KBV und GKV-Spitzenverband jetzt Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. (ger)

Die Vereinbarung im Netz: www.kbv.de/html/2756.php

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