Medikationsplan

Ärzte und Apotheker einigen sich

Die Struktur des Medikationsplans steht. Ärzte und Apotheker haben sich auf eine Rahmenvereinbarung verständigt.

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Die Rahmenvereinbarung zum Medikationsplan steht.

Die Rahmenvereinbarung zum Medikationsplan steht.

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BERLIN. Der Medikationsplan, auf den GKV-Versicherte laut E-Health-Gesetz ab 1. Oktober Anspruch haben, wird Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, zur Darreichungsform, Hinweise zur Dosierung und zur sonstigen Anwendung sowie zum Anwendungsgrund der angewendeten Arzneimittel enthalten - in dieser Reihenfolge. Dabei sollen sowohl verordnete Medikamente als auch vom Patienten in der Apotheke gekaufte Arzneimittel verzeichnet werden.

Das sieht die Rahmenvereinbarung vor, die Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutscher Apothekerverband (DAV) zum 1. Mai abgeschlossen haben. Anspruch auf einen Medikationsplan haben Kassenpatienten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwenden.

Inhalt der Vereinbarung sind abgesehen von Inhalt und Struktur des Plans auch Vorgaben zur Aktualisierung sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans. Demnach soll eine Arbeitsgruppe regelmäßig überprüfen, wie praktikabel das Verfahren ist.

Die Vertragspartner wollen, dass der Plan "in einheitlich standardisierter Form umfassend, übersichtlich und patientenverständlich" gestaltet ist.

"Für Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält", so Regina Feldmann, Vorstand der KBV, laut Mitteilung. Mit dem Medikationsplan sei auch "der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur", erläutert Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der BÄK.

Bis zum 30. Juni sollen KBV und GKV-Spitzenverband jetzt Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. (ger)

Die Vereinbarung im Netz: www.kbv.de/html/2756.php

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Kommentare
Dr. Martina David 04.05.201617:20 Uhr

Wirkstoffangabe keine schlechte Idee, aber sonst ...?

Die Idee schriftlicher Medikamentenpläne, auch mit Wirkstoffangabe, ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Wirkstoffangabe würde Rückfragen, wie wir sie ständig erhalten, überflüssig machen, etwa: "Ist Timovision wirklich das gleiche wie Timophtal?" Aber es würde doch reichen, wenn die in der Software der meisten Praxisverwaltungssysteme implementierten Pläne genutzt würden. Von gut organisierten Hausarztpraxen bekommen die Patienten schon seit Jahren derartige Pläne, die sie dann bei uns (i. d. Facharztpraxis) vorlegen. So lässt sich zuverlässig verhindern, dass ich etwa einem Depressiven Prostaglandin-Analoga oder einem Niereninsuffizienten Carboanhydrasehemmer verordne. Unsere Augenpatienten bekommen grundsätzlich einen schriftlichen Tropfplan in Großdruck mit, so wissen auch die mitbehandelnden Kollegen Bescheid. Ein neues Bürokratiemonster braucht es nicht. Auch die Indikation braucht nicht auf den Plan, s. Beitrag oben von Dr. Schätzler. Aber: Noch immer aber gibt es Patienten, die mit dem Problem allein gelassen werden und ihre eigenen handschriftlichen Pläne mühsam zusammenstöpseln, u. U. in Sütterlinschrift, oder auf die Frage nach ihrer Dauermedikation hilfsbereit mit strahlenden Augen z. B. so antworten: "Morgens diese kleinen weißen Pillen, und abends die orangenen Kapseln, die kennen Sie doch bestimmt?" Die dann notwendige Recherche ist der eigentliche "Zeitfresser" und sollte der Vergangenheit angehören.

Dr. Angelika Marquardt 04.05.201606:58 Uhr

neuer Medikationsplan

Ich kann mich den bisherigen Kommentaren nur anschließen!
Anstatt die ohnehin knapp bemessene Zeit pro Patient an Bürokratie zu verschwenden, sollte man sie besser dafür nutzen, dem Patienten im Gespräch seine Medikation zu erklären und ggf aufzuschreiben. Damit ist sehr viel mehr gewonnen, wie sicher fast jeder Kollege bestätigen kann.
Ich lehne diesen neuen Medikationsplan auch hinsichtlich des Datenschutzes eindeutig ab.

Dr. Thomas Georg Schätzler 03.05.201614:56 Uhr

Geht''s noch ein bisschen größer?

Der Medikationsplan, für GKV-Versicherte nach dem E-Health-Gesetz ab 1. Oktober 2016 verpflichtend, solle Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, zur Darreichungsform, Hinweise zur Dosierung und zur sonstigen Anwendung sowie zum Anwendungsgrund der angewendeten Arzneimittel enthalten. Genau in dieser Reihenfolge. Dabei sollen sowohl die ärztlich verordneten Medikamente, als auch die vom Patienten in der Apotheke gekauften Arzneimittel verzeichnet werden.

Das sieht die Rahmenvereinbarung vor, welche Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutscher Apothekerverband (DAV) zum 1. Mai zusammengezimmert haben. Anspruch auf einen Medikationsplan sollen Kassenpatienten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, haben.

Und warum gibt man dann nicht gleich alle verfügbaren Beipackzettel mit?

Und wie stellen sich unsere "Experten" dann die Formulierung: "Anwendungsgrund der angewendeten Arzneimittel" vor?

Soll dann, für alle Familienmitglieder ersichtlich, draufstehen:
- Gegen Syphilis?
- Gegen Tripper?
- Gegen Hepatitis C?
- Gegen HIV-Infektion?
- Gegen Läuse, Flöhe, andere Ekto- und Endoparasiten?
- Gegen TBC?
- Gegen multiresistente Keime?
- Bei Genital-, Brust-, Haut-, Lungen-, Darm- oder Knochenkrebs?
- Bei multipler Sklerose, rheumatischen Systemkrankheiten etc.?

Drei bis sechs Medikamente, haus- und fachärztlich Morbiditäts-adaptiert, Leitlinien-gerecht und Evidenz-basiert für GKV-Patienten persönlich verordnet, bedeuten für unsere oft bio-psycho-sozial eingeschränkten Kranken je nach Marktlage bis zu v i e r u n d z w a n z i g verschiedene Verpackungen, Logos, Tabletten-Formen und -Farben, Herstellernamen oder Reimporte aus EU-Ländern in einem e i n z i g e n Behandlungsjahr.

Denn die Apotheken können o h n e "aut idem"-Kreuz in Eigenregie willkürlich i r g e n d e i n zu der Wirkstoffverordnung des Arztes halbwegs passendes Billig-Präparat heraussuchen, um ein fiktives Einsparpotenzial zu erreichen.

Zugleich muss dann aber auch der Medikationsplan bis zu 24-mal im Jahr um- und neugeschrieben werden!

Das ist nichts weiter als ein "Medikations-Destabilisations-Management" (MDM) mit erhöhten Arzneimittelrisiken durch Verringerung von Compliance und Adhärenz bei Patientinnen und Patienten auf der beratungs- und versorgungs-fernen pharmazeutischen Suche nach tagesaktuellen Medikamenten-Höchstrabatten.

Bei dieser Verunsicherung landen Medikamente bzw. deren Umverpackungen und verwirrende Medikationspläne reihenweise im Haus- Müll, werden vorsorglich nicht eingenommen oder müssen kostentreibend mehrfach verordnet werden.

Wir Hausärzte/-innen schreiben schon seit Jahrzehnten (in meiner Praxis seit 1.4.1992) Verordnungspläne. Wesentliche Ursachen für Verunsicherung, Desorientierung und Noncompliance unserer Patienten/-innen sind, dass diese bisher nie eine Kontrolle über ihre Rezepte und Medikationen haben sollten, weil ihnen das rote GKV-Kassenrezept nach Muster 16 mit Medikamenten und der Arzt-Signatur (Dosierungshinweise) darauf in der Apotheke weggenommen wurde, damit sie ihre Verordnungen nur ja nicht nachkontrollieren können.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Jens Wasserberg 03.05.201609:54 Uhr

Verschwendung nicht vorhandener ärztlicher Ressourcen

Wenn man nur voraussetzt, dass jeder dieser neuen Medikationspläne auch nur 5 Minuten ärztliche Behandlungzeit pro Patient und Quartal zusätzlich verbrauchen, dann kommt man bei 400 Chronikern pro Praxis und Arzt in Nordrhein auf 400 x 5 Min. = 33.33 Stunden. Realistisch dürften es aber 10 Min. werden, was dann entsprechend 66 Stunden ausmacht.
Je nach Betrachtungsweise wird den Hausärzten damit pro Quartal also ca. eine gesamte Arbeitswoche nur mit neuer Bürokratie genommen. Dass die Hausärzte diese Zeit übrig haben - ganz zu schweigen von der bisher nicht einmal angedachten Honorierung - ist überraschend ...
Im Kern geht es doch darum, den Apothekern durch kostenlose ärztliche Mehrarbeit deren Übernahmebestrebungen auszutreiben. Dies zuzusagen, ohne dafür einen konkreten Preis zu fordern und zu erhalten, ist wieder einmal ein Beispiel für die fehlende Verhandlungskompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung.

Dr. Henning Fischer 03.05.201609:29 Uhr

gut, nach üblichen Gebühren in der Verwaltung: 15 Euro für die Erstellung des Plans


bis 5 Arzneimittel, dann 20 Euro

und

natürlich extrabudgetär!

Ich träume !!

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