Ärzte
Mehr Infos zu DiGA erwünscht
Kurz bevor die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen den Weg in die Versorgung finden, herrscht bei Ärzten noch Verunsicherung.
Veröffentlicht:Berlin. Schon Ende August könnte die erste Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) verordnungsfähig sein. Dann sei mit der ersten Anwendung im DiGA-Verzeichnis zu rechnen, wie Lars Hunze vom Bundesgesundheitsministerium vor Kurzem auf einer Veranstaltung des health innovation hub (hih) ankündigte.
In der Ärzteschaft treffen die Pläne zur Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen allerdings noch auf zurückhaltende Vorfreude: Nur rund 42 Prozent der Ärzte stehen der Verordnung von DiGA positiv gegenüber.
Jeder Zweite fühlt sich für Beratung schlecht gewappnet
Über die Hälfte aber (56 Prozent) fühlt sich für die Beratung ihrer Patienten zu Gesundheits-Apps nur schlecht oder sehr schlecht gewappnet; 74 Prozent wünschen sich einen Überblick über das bestehende App-Angebot. Das ergibt eine repräsentative Umfrage der Barmer, die zwischen März und Mai dieses Jahres unter 1000 Ärztinnen und Ärzten durchgeführt wurde.
„Gesundheits-Apps können dazu beitragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Jedoch müssen sich die Rahmenbedingungen noch stärker am ärztlichen Versorgungsalltag orientieren“, kommentiert der Barmer-Vorstandsvorsitzende Professor Christoph Straub die Umfrageergebnisse. Ärzte müssten „schnell und einfach die passende App mit dem größtmöglichen Nutzen verordnen können, ohne großen zusätzlichen Aufwand.“
Am Verzeichnis wird mit Hochdruck gearbeitet
Dem will auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und ein elektronisches Verzeichnis für DiGA veröffentlichen. Wann dies geschehen wird, ist noch offen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) arbeite derzeit „mit Hochdruck daran, das Verzeichnis rechtzeitig auf den Seiten des BfArM zu veröffentlichen“, erklärte Wiebke Löbker vom BfArM auf der Veranstaltung des hih.
Nach der im April veröffentlichten Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) muss das spätestens zum 1. Januar 2021 geschehen „in einer für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer intuitiv zugänglichen Struktur, Form und Darstellung“.
Bisher sind laut BfArM 14 Anträge auf Listung im DiGA-Verzeichnis eingegangen, rund 50 Beratungen mit Herstellern seien durchgeführt worden.
Kammern und KVen sind gefragt
Die Ärzteschaft wünscht sich den Umfrageergebnissen zufolge in der überwiegenden Mehrheit Informationen zu den DiGA von der Bundes-, aber auch von den Landesärztekammern (60 Prozent), den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der KBV (59 Prozent), vom BfArM (47 Prozent) oder den Krankenkassen (44 Prozent).
Der Barmer-Vorstandsvorsitzende Straub empfiehlt: „Die Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sollten der Ärzteschaft daher noch einmal verstärkt Informationen zu Gesundheits-Apps bereitstellen.“
Nachfrage wird sich erhöhen
Zum Zeitpunkt der Umfrage sei das Interesse an den Apps noch gering gewesen, mahnt Straub. So seien 47 Prozent der Ärztinnen und Ärzte noch nie danach gefragt worden. Sobald die ersten DiGA aber erstattungsfähig seien, werde sich auch die Nachfrage nach ihnen der Praxis erhöhen.
Spätestens dann brauchen Ärzte Antworten. An Informationen wünschen sie sich vor allem einen Überblick über das App-Angebot (74 Prozent), sowie Informationen zum Nutzen der Apps (61 Prozent) oder zur Kosten und Kostenübernahme der Anwendungen (59 Prozent).