Bundessozialgericht
Ärztliche Dokumentationspflicht: Intimsphäre der Patienten ist kein Ablehnungsgrund
Ärzte dürfen Dokumentationspflichten zu einer Behandlung nicht von vornherein ablehnen, weil diese die Intimsphäre der Patienten berühren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.