Bundessozialgericht

Ärztliche Dokumentationspflicht: Intimsphäre der Patienten ist kein Ablehnungsgrund

Ärzte dürfen Dokumentationspflichten zu einer Behandlung nicht von vornherein ablehnen, weil diese die Intimsphäre der Patienten berühren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

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