Arbeitsrecht

Anspruch bei Zeitwechsel auf Alt-Urlaubstage

Das Bundesarbeitsgericht versagt einem Arbeitgeber die Verrechnung nicht genommener Urlaubstage beim Wechsel von Voll- auf Teilzeit.

Veröffentlicht:

ERFURT. Oft gibt es wichtige private Gründe für eine MFA, von einer vollen auf eine Teilzeitstelle zu wechseln.

Sind im Zeitpunkt des Wechsels noch Urlaubsansprüche offen, bleiben diese in Tagen gerechnet voll erhalten, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.

Verteilt sich die Teilzeitarbeit auf weniger Wochentage, ergibt sich so in Wochen gerechnet ein längerer Urlaub.

Damit gab das BAG seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf und gab einem Arbeitnehmer Recht. Er hatte Mitte 2010 seine volle Stelle aufgegeben und arbeitete danach nur noch Teilzeit an vier Tagen pro Woche.

Weil er noch keinen Urlaub genommen hatte, standen ihm aus der vollen Stelle für das erste Halbjahr noch 15 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber rechnete dies nach dem Wechsel in zwölf Tage um - insgesamt 24 Tage für das gesamte Jahr.

Denn bei einer Vier-Tage-Woche entspreche das einem Urlaub von sechs Wochen.

Wie nun das BAG entschied, bleibt der während der Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaubsanspruch von 15 Tagen voll erhalten. Der Arbeitnehmer habe diesen Anspruch nicht nach Wochen, sondern nach Arbeitstagen gerechnet erworben.

Nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg führe eine Kürzung daher zu einer unzulässigen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten.

Im Streitfall stünden dem Arbeitnehmer daher drei weitere Urlaubstage zu, insgesamt 27 (15 plus 12) im Jahr des Wechsels, urteilte das BAG.

Der EuGH habe verbindlich entschieden, dass durch den Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung zuvor erworbene Urlaubstage nicht verloren gehen dürfen. (mwo)

Az.: 9 AZR 53/14 (F)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Auftakt

Neuer MFA-Tarifvertrag: Verhandlungen in Berlin gestartet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen