Ärztliche Weiterbildung
Ab Januar mehr Geld für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Der monatliche Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen wird zum 1. Januar um 400 Euro erhöht. Er steigt von aktuell 5.400 auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle.
Veröffentlicht:Berlin. Der monatliche Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen wird zum 1. Januar um 400 Euro erhöht. Er steigt von aktuell 5.400 auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle, wie die KBV am Donnerstag mitteilte.
Der Betrag orientiere sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung und sei jetzt von KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft in der Änderungsvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung nach Paragraf 75a SGB V angehoben worden. Die Höhe der Förderzuschüsse werde in der Regel alle zwei Jahre überprüft und mit Bezug auf den VKA-Tarifvertrag angepasst.
Die Weiterbildung im ambulanten Bereich wird jeweils hälftig von den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen finanziert. Ausgezahlt wird die Förderung als Zuschuss zum Bruttogehalt der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung oder an die Praxisinhaber. Die Details zur Anpassung des Förderbetrags erfahren Praxen bei ihrer zuständigen KV. In der Allgemeinmedizin werden laut KBV mindestens 7.500 Stellen gefördert, in weiteren Fächern bis zu 2.000 Stellen. (eb)