Rabattverträge
Apotheker fordern Lieferpflicht
Exklusive Rabattpartnerschaften erhöhen das Versorgungsrisiko, wenn ein Pharmahersteller Lieferschwierigkeiten hat. Hessische Apotheker wünschen dagegen eine gesetzliche Absicherung.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN. Begünstigen Rabattverträge Engpässe in Sachen Arzneimittelnachschub? Diese Ansicht vertritt zumindest der Hessische Apothekerverband (HAV), der sich aktuell veranlasst sieht, erneut auf eine "gesetzliche Verpflichtung der pharmazeutischen Hersteller" zu drängen, "ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen, die aus dem Abschluss von Rabattverträgen resultieren".
Bekräftigend verweist der HAV auf eine Apothekerbefragung des Kölner Instituts für Handelsforschung (ifh) von Ende 2015, wonach 91 Prozent der befragten Offizinbetreiber aussagten, besonders häufig Lieferschwierigkeiten mit Produkten zu haben, für die Rabattverträge bestehen.
Als abschreckendes Beispiel aus dem eigenen Sprengel führt der HAV eine Gießener Apotheke an, die allein im vergangenen Jahr 417 Mal habe feststellen müssen, "dass Arzneimittel, die aufgrund von Rabattverträgen bevorzugt hätten abgegeben werden müssen, nicht lieferbar waren".
In die gleiche Kerbe haut der Branchenverband Pro Generika, der an der Ende voriger Woche gestarteten 17. Rabattausschreibung der AOKen bemängelt, dass von 59 Fachlosen lediglich vier an mehr als einen Vertragspartner vergeben werden sollen.
Pro Generika: "Selbst für versorgungskritische Arzneimittel wie Antibiotika, Psychopharmaka und Präparate zur HIV-Behandlung soll in der aktuellen AOK-Ausschreibung die gesamte Verantwortung für die Versorgung ausschließlich einem einzelnen Unternehmen übertragen werden - mit den bekannten Risiken im Falle einer Lieferunfähigkeit dieses Unternehmens".
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist mit Stand 10. Februar offiziell 23 Arzneimttel aus, bei denen es Lieferengpässe gibt oder die momentan gar nicht lieferbar sind. Überwiegend werden dafür Kapazitäts- und Qualitätsprobleme in der Pharma-Fertigung verantwortlich gemacht. (cw)