DGAUM-Jahrestagung

Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure suchen Synergieeffekte

Bis auf die arbeitsmedizinische Vorsorge sind Sicherheitsingenieure mit denselben Aufgaben mandatiert wie Arbeitsmediziner. In Nordbayern setzt man auf gemeinsame Fortbildung.

Von Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

München. Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben viele Felder, auf denen sie dieselben Aufgabenstellungen beackern. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht in Paragraf 10 die Zusammenarbeit beider Berufsgruppen vor. Warum dann nicht eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung angehen, von der beide Seiten profitieren, indem sie die jeweils andere Sicht auf gemeinsame Herausforderungen kennenlernen?

In Nordbayern hat der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) vor 18 Jahren die Initiative ergriffen und das „Nordbayerisches Forum Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit“ ins Leben gerufen, wie dessen Vorsitzender Professor Arno Weber von der Hochschule Furtwangen am Mittwoch im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) in München berichtete.

Beraten, Beobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes, Hinwirken und Aufklären – das seien die Aufgabenfelder, die das ASiG sowohl Arbeitsmedizinern als auch den Sicherheitsingenieuren zuteile. Nur die arbeitsmedizinische Versorgung und Vorsorge liege ausschließlich in der Hand der Arbeitsmediziner.

Gleichlautende Vorgaben der DGUV

Mit der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es zudem seit 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des ASiG.

Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle. Auch nach dieser DGUV-Vorschrift 2, die derzeit novelliert wird, müssen sich Arbeitsmediziner wie Sicherheitsingenieure halten – und kooperieren.

Weber verdeutlichte die Herausforderung für beide Seiten am Beispiel der Verhältnisprävention. Stelle zum Beispiel ein Betriebsarzt gewisse Gefährdungssituationen eines Arbeitnehmers an einer älteren Maschine in der Produktion eines Unternehmens fest, die der Abhilfe bedürften, müsse der Sicherheitsingenieur überlegen, ob die alte Maschine überhaupt aufgerüstet werden könne, ohne neue Gefahren darzustellen. Auch das sei Thema der gemeinsamen Fortbildung. (maw)

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