Altersvorsorge
Arzt will für mehr Rente kämpfen
Nur zwei Prozent mehr Rente in zehn Jahren für Mediziner in der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV). In der gesetzlichen Rentenversicherung sind es derweil neun Prozent. Ein Internist geht in die Offensive und erwägt sogar eine Klage gegen die NÄV.
Veröffentlicht:KÖLN. Ärzte, die jahrelang in die Ärzteversorgung eingezahlt haben, sollten sich heute über höhere Rentenzahlungen freuen können, findet ein 71-jähriger Internist aus Nordrhein.
Der Arzt hält es für inakzeptabel, dass die Nordrheinische Ärzteversorgung (NÄV) die Renten in den vergangenen Jahren gar nicht oder nur kaum angehoben hat. Sein heftiger Vorwurf: "Die Nordrheinische Ärzteversorgung führt berentete Ärzte in die Altersarmut."
Im Zeitraum 2004 bis 2014 habe es gerade einmal eine Anhebung der Renten von zusammen zwei Prozent gegeben, kritisiert der Arzt.
Die Stagnation bedeute einen Kaufkraftverlust von rund 13,7 Prozent. Immerhin seien die gesetzlichen Renten in derselben Zeit um 9,14 Prozent gestiegen.
"Rente nahe dem Sozialhilfesatz"
Von der 2013 durchschnittlich von der NÄV gezahlten Rente von rund 2600 Euro bleibe angesichts der Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung für ein Arztehepaar und einer Miete von 1000 Euro nicht viel übrig, moniert der Internist.
"Die Ärzte geraten bei der Rente damit leicht in die Nähe des Sozialhilfesatzes."
Seiner Meinung nach gäbe es Möglichkeiten, die Lage der Rentenbezieher zu verbessern. "Die Ärzteversorgung hat genug Rücklagen, um einen Inflationsausgleich für die Rentner zu bezahlen."
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hatte zum 1. Januar 2004 eine Satzungsänderung verabschiedet, in deren Mittelpunkt eine Absenkung der Rentenanwartschaften stand (wir berichteten).
Zum Ausgleich können die Anwärter bei Leistungsanhebungen bessergestellt werden als die Rentner. "Die Satzungsänderung war nicht rechtens beziehungsweise unsozial", sagt der Arzt.
Die Rentner hätten schließlich ihre Beiträge in der Hochzinsphase gezahlt, damit seien hohe Renditen erwirtschaftet worden.
Er hat sich in einem Brief an den nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) über die Situation beschwert. Zudem erwägt er eine Klage gegen die NÄV. "Bislang schrecke ich aus Kostengründen allerdings davor zurück."
Unterschiede zwischen den Systemen
Die Anhebung der Renten um 2,5 Prozent von 2004 bis 2014 liegt tatsächlich unter dem Prozentsatz der gesetzlichen Rentenversicherung, bestätigt NÄV-Geschäftsführer Dr. Gerhard Rosler.
Er verweist auf die Unterschiede zwischen beiden Systemen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung basierten nicht nur auf Beiträgen, sondern auch auf erheblichen steuerlichen Zuwendungen.
"Ein berufsständisches Versorgungswerk erhält keinerlei staatliche Unterstützung und kann Leistungen nur aus eigenen Mitteln erbringen", sagt Rosler. Das seien insbesondere die Beitragszahlungen und die Rendite der Kapitalanlagen.
Versicherungsmathematische Berechnungen haben nach seinen Angaben ergeben, dass das Rentenniveau bei der NÄV einige Prozentpunkte über dem liegt, was aus den geleisteten Beiträgen eigentlich zur Verfügung gestellt werden müsste.
"Dieses ist unter anderem auf erhebliche Erhöhungen der Anwartschaften und der Renten in der Vergangenheit zurückzuführen."
Ärzte erhalten 2600 Euro monatlich
Mit der Durchschnittsrente von 2600 Euro monatlich liege die NÄV ganz erheblich über jener der gesetzlichen Rentenversicherung, betont der Geschäftsführer. Zudem würden Ärzte und andere Freiberufler im Schnitt vier Jahre älter und bezögen die Rente entsprechend länger.
Die Kritik des Arztes, dass die Renten im Jahr 2015 nur um ein Prozent angehoben wurden, obwohl die NÄV 2013 eine Rendite von 2,6 Prozent mit ihren Kapitalanlagen erzielte, greift nach seinen Angaben nicht.
Die Rendite bedeute kein Erhöhungspotenzial in gleicher Größenordnung. "Zur Aufrechterhaltung unserer Zusagen muss die Deckungsrückstellung beziehungsweise unser Vermögen um vier Prozent pro Jahr steigen, hinzu kommen Verwaltungs- und weitere Kosten von zusätzlich mindestens 0,5 Prozent pro Jahr."
Diese Größenordnung habe 2013 nicht erwirtschaftet werden können, sondern sei nur durch die Hinzuziehung vorsorglich gebildeter Reserven erreicht worden.
Der von dem Internisten angeregte Inflationsausgleich könnte nur aus den erwirtschafteten Mitteln bezahlt werden. "Die anhaltende Niedrigzinsphase verhindert aber leider deutlich höhere Einnahmen bei einer vorsichtigen und verantwortungsvollen Kapitalanlage", erläutert Rosler.
Die NÄV hatte Ende 2013 ein Kapitalanlagevolumen von 10,6 Milliarden Euro. Den Mitteln stünden gegenwärtige und künftige Rentenansprüche gegenüber. Deshalb sage der Wert nichts über die Möglichkeit aus, die Renten und Anwartschaften anzuheben.