Honorar
Außerklinische Intensivpflege: Jetzt mehr Ärzte verordnungsbefugt
Nun dürfen Vertragsärzte, die über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen, eine Verordnung ausstellen, wenn sie hierfür eine KV-Genehmigung besitzen.