Privatpatienten
BÄK und PKV verhandeln Verlängerung der Hygienepauschale
Treibt die Coronakrise einen Keil zwischen Ärzteschaft und PKV? Die ein oder andere Kritik an den privaten Kostenträgern erweckt zumindest diesen Anschein.
Veröffentlicht:Köln. Die privaten Krankenversicherer (PKV) verhandeln mit der Bundesärztekammer über eine Verlängerung der pandemiebedingten Sondervergütungen. Ergebnisse sind dabei bislang aber noch nicht erzielt worden, teilt der PKV-Verband auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit.
Das gilt auch für die Möglichkeit, in der Psychotherapie die Videosprechstunde abzurechnen. Diese Vereinbarung läuft zum 30. Juni aus. Die zwischen BÄK und PKV-Verband vereinbarte Hygienepauschale ist zunächst bis zum 31. Juli abrechenbar. Für die Behandlung von Privatpatienten können niedergelassene Ärzte pauschal die GOÄ-Ziffer 245 analog abrechnen, das entspricht 14,75 Euro.
Ob das auch längerfristig möglich bleibt, ist noch unklar. „Wir befinden uns fortlaufend in vertrauensvollen und ergebnisorientierten Gesprächen mit der Bundesärztekammer zu Abrechnungsempfehlungen und beraten auch über die weitere Anwendung der Hygienepauschale“, so PKV-Sprecher Stefan Reker.
PKV unter Rechtfertigungsdruck
Eine Rolle wird bei den Gesprächen sicherlich spielen, wie sich die Leistungsausgaben der Versicherer, die zu Beginn der Krise deutlich zurückgegangen waren, inzwischen entwickeln. Einzelne Unternehmen berichten, dass sich die Verhältnisse wieder normalisieren.
Die PKV steht in der Corona-Krise unter Beschuss. Kritiker aus Politik, Krankenkassen und Ärzteschaft werfen ihr vor, sich nicht angemessen an der Finanzierung der Pandemiefolgen für das Gesundheitswesen zu beteiligen. Das weist die Branche zurück, nicht zuletzt mit dem Hinweis, dass allein die Hygienepauschale den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten zusätzlich rund 300 Millionen Euro Honorar bringen werde.
Gerade erst hat sich die Allianz Deutscher Ärzteverbände in einem Brief an PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther über das Verhalten der PKV in der Krise heftig beschwert. „Man gewinnt den Eindruck, dass die Private Krankenversicherung die Effekte aus der gesundheitspolitisch notwendigen Reaktion zur Eindämmung der Pandemie dankend entgegennimmt, ohne die allen Beteiligten des Systems gebotene Verantwortung für eine dauerhafte Stabilisierung wahrzunehmen“, schreibt der Sprecher der Allianz, Dr. Jörg Rüggeberg. Die Beteiligung der PKV an den Krisenkosten bezeichnet er im Vergleich mit dem GKV-Rettungsschirm als unzureichend.
Kein Vergleich mit GKV
Die Ärzte wollten am Prinzip der Vertragspartnerschaft mit dem einzelnen Patienten festhalten, betont Rüggeberg. „Dennoch gäbe es genügend Optionen für die PKV, der Ärzteschaft beizustehen.“ So sollten die Gespräche zur neuen GOÄ zügig zum Abschluss kommen. Dabei sollte die PKV den Korridor möglicher Steigerungen der Gesamtausgaben deutlich an die jetzige Situation anpassen, fordert er. „Auch die befristeten Regelungen zum Umgang mit den Pandemiefolgen sollten deutlich länger Bestand haben.“
Der PKV-Verband äußere sich nicht zu persönlichen Briefen an den Verbandsdirektor, heißt es dort auf Anfrage. Den Vergleich mit der GKV weist Sprecher Reker aber zurück. Die GKV-Rettungsschirme erfolgten auf Basis einer budgetorientierten Honorarverteilung, das sei mit dem Prinzip der Einzelleistungsvergütung in der PKV nicht vereinbar. „Die PKV will an dieser bewährten Struktur, von der Patienten und Ärzte im Sinne von Therapiefreiheit und angemessener Vergütung sehr profitieren, unbedingt festhalten.“
Weite Teile des Konzepts für eine moderne GOÄ hätten PKV und BÄK bereits fertiggestellt. Man fordere die Bundesregierung auf, die Novelle noch in dieser Wahlperiode umzusetzen, sagt Reker. „Wenn die politischen Voraussetzungen stimmen, können wir in wenigen Wochen fertig werden und unser Konzept dem Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung stellen.“