Vergütungssystem
BÄK will Verhandlungen zur GOÄ bis Jahresmitte abschließen
Wann kommt sie denn nun die neue Gebührenordnung für Ärzte? Die Bundesärztekammer will trotz der Corona-Krise die Verhandlungen mit der PKV über die GOÄ noch bis Jahresmitte abschließen. Danach müsste die Politik entscheiden.
Veröffentlicht:Berlin. Die einheitliche Gebührenordnung ist vom Tisch. Darüber sind sich in der Ärzteschaft und der privaten Krankenversicherung alle einig, nachdem die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) im veröffentlicht worden waren. Die Gesprächspartner für eine neue GOÄ, Bundesärztekammer und PKV-Verband, hatten gleich nach Veröffentlichung des KOMV-Gutachtens gefordert, jetzt die neue, noch gar nicht ganz fertige GOÄ auch schnell in Kraft zu setzen. Doch dann kam die Corona-Krise, und es wurde ruhig um das Projekt, das doch schon auf der Zielgeraden zu sein schien.
Arzteigene GOÄ ist fertig
Zur Erinnerung: Im November 2019 meldete BÄK, die arzteigene GOÄ inklusive der aus Arztsicht notwendigen Bewertungen für die gut 5500 Leistungspositionen sei fertiggestellt. „Damit liegt ein auf rationaler Basis kalkulierter und mit allen eingebundenen ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften abgestimmter GOÄ-Entwurf vor“, äußert sich BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.
Am 5. Februar habe dann ein Informationsgespräch zum Stand der GOÄ-Novelle mit allen eingebundenen Verbänden stattgefunden. Der allgemeine Tenor bei diesem Treffen der Verbändevertreter war nach Auskunft Reinhardts: „So weit waren wir noch nie, bringt es jetzt zu Ende“.
Dabei sei allen Beteiligten wohl bewusst gewesen, dass die Bewertungen zumindest in Teilen nicht unverändert bleiben würden. „PKV und Beihilfe hatten eine maximale Ausgabensteigerung von 5,8 Prozent beziehungsweise 6,4 Prozent für die ersten drei Jahre angeboten, die vom Deutschen Ärztetag akzeptiert wurde“, erinnert Reinhardt an die Vorgeschichte.
Übereinstimmung der Ziele
Die Ziele des KOMV-Gutachtens für moderne Vergütungssysteme sehe die BÄK in hoher Übereinstimmung mit denen, die mit der GOÄ-Novelle erreicht werden sollen. Hier seien etwa die Besserstellung der sprechenden Medizin, die Förderung der interdisziplinären, kooperativen Leistungserbringung und die Berücksichtigung der Behandlung von chronisch oder multimorbid Erkrankten zu nennen, die in der neuen GOÄ bereits umgesetzt seien.
Die fertiggestellte arzteigene GOÄ bilde nun die „Grundlage für weitere Verhandlungen mit den Kostenträgern, also dem PKV-Verband und der Beihilfe, die bis Mitte 2020 abgeschlossen sein sollen“, präzisiert Reinhardt das weitere geplante Vorgehen. Der BÄK-Präsident bleibt optimistisch: „Die Arbeiten hieran liegen trotz der gegenwärtigen Pandemie-Lage noch im Zeitplan.“ Danach wäre die Politik am Zug: Eine GOÄ-Novelle noch mit dieser großen Koalition? Es fällt nicht leicht, sich das in der Vorwahlkampfphase zur nächsten Bundestagswahl noch vorzustellen.