Urteil
Befristete Verträge brauchen eindeutigen Endzeitpunkt
ERFURT.Bei befristeten Arbeitsverträgen sollten Praxischefs genau sein. Besteht ein "betrieblicher Bedarf an einer vorübergehenden Arbeitsleistung", so muss im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses "mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein", dass nach dem geplanten Ende für die Beschäftigung kein dauerhafter Bedarf mehr besteht, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Allein die Ansicht des Arbeitgebers, hinsichtlich der künftig zu erwartenden Beschäftigungsmöglichkeit müsse er bei der Einstellung "vorsichtig" sein, genüge nicht.
Denn damit würde er sein unternehmerisches Risiko auf die betreffenden Beschäftigen abwälzen. (bü)
Az.: 7 AZR 893/12