Behandlung von pAVK - ein zeitaufwändiges Zuschussgeschäft
Die Nachbehandlung einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) ist wegen der Regelleistungsvolumen und Pauschalierung ein Zuschussgeschäft. Im EBM gibt es so gut wie nichts abzurechnen. Das führt zu Überlegungen, ob diese Patienten nicht besser zum Chirurgen überwiesen werden sollten, damit dieser die postoperative Versorgung übernimmt. Hausärzte können diese Patienten kaum kostendeckend versorgen.