Sozialgerichtsurteil
Versorgungsauftrag: Gegen KV-Hinweis kann nicht sofort geklagt werden
Fordert die KV von einem Arzt eine stärkere Erfüllung des Versorgungsaufwandes ein, so handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt oder Bescheid, gegen den geklagt werden kann. Das betont ein Sozialgericht.