Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Berufskrankheiten – Entwicklung nur teilweise erfreulich
2017 ist bei vielen Berufskrankheiten ein Rückgang der Fallzahlen gegenüber 2016 zu verzeichnen, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie setzt weiter auf Prävention – im Job wie in der Freizeit. Bei Asbest ist der Zug allerdings schon abgefahren.
Veröffentlicht:BERLIN. Bei den häufigsten Berufskrankheiten waren die Fallzahlen 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt leicht rückläufig.
Die Gesamtzahl der Fälle, in denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigte, sank um 4,9 Prozent auf 38.080. Davon betrafen rund 18.400 Fälle arbeitsbedingte Hautekzeme, zum Beispiel durch Feuchtarbeit (2016: 19.641).
Bei 6649 Versicherten stellten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eine arbeitsbedingte Lärmschwerhörigkeit fest (2016: 6850). Arbeitsbedingter heller Hautkrebs, die dritthäufigste Berufskrankheit, war mit einem Anstieg um 164 auf 3887 Versicherte allerdings die Ausnahme.
Das geht aus der am Montag in Berlin veröffentlichten Bilanz der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für 2017 hervor.
"Die Entwicklung zeigt, dass Fortschritte möglich sind", sagte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer in der Gesamtbetrachtung des Berufskrankheitengeschehens.
Den hellen Hautkrebs betreffend rief Breuer die Betriebe aber dazu auf, mehr in den Schutz der Beschäftigten zu investieren, die große Teile ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen.
"Heller Hautkrebs ist vermeidbar. Die Risiken durch UV-Strahlung lassen sich mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gut in den Griff bekommen."
Präventionskampagne für Betriebe
Arbeitgeber seien allerdings nicht alleine in der Pflicht, ein Teil der Verantwortung treffe auch die Beschäftigten selbst: "Krebsprävention ist nicht auf die Arbeitszeit beschränkt. Wer seiner Haut etwas Gutes tun möchte, sollte sich auch am Wochenende nicht in die pralle Sonne legen", mahnt Breuer.
Um eine zielgerichtete Prävention betreiben zu können, sei es jedoch nötig, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Querschnittsthema in den Betrieben zu verankern.
Die gesetzliche Unfallversicherung mache den Unternehmen mit ihrer neuen Kampagne "kommmitmensch" entsprechende Angebote. "Von Investitionen in die Prävention profitieren die Betriebe direkt - durch verringerte Ausfallzeiten, gestiegene Produktivität und motivierte Mitarbeiter", ruft Breuer den Unternehmern ins Gedächtnis.
Nicht mehr der Prävention zugänglich sei dagegen die Gruppe der asbestbedingten Berufskrankheiten. "Hier sehen wir die Auswirkungen des leichtfertigen Umgangs mit diesem Gefahrstoff im vergangenen Jahrhundert", erläutert Breuer.
2017 stellten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen laut DGUV bei rund 3700 Versicherten eine Erkrankung fest, die durch den beruflichen Kontakt mit Asbest ausgelöst wurde. Auch für die Mehrheit der 2580 Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit (2016: 2573) sei Asbest die Ursache gewesen.
Tiefstand bei Unfallquote und Beitrag
Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist im vergangenen Jahr, wie die DGUV betont, in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst erneut zurückgegangen. Danach habe sich die relative Unfallquote von 21,89 auf 21,16 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter verringert – ein neuer Tiefstand.
Der durchschnittliche Beitrag zu den Berufsgenossenschaften erreichte mit 1,16 Euro je 100 Euro Lohnsumme nach 1,18 Euro im Vorjahr ebenfalls einen neuen Tiefstand, hebt die DGUV hervor.
2017 beliefen sich die Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Prävention, Rehabilitation, finanzielle Entschädigung und Verwaltung auf rund 13,2 Milliarden Euro – 287 Millionen Euro oder rund 2,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
"Diese Entwicklung ist allerdings auch der guten konjunkturellen Entwicklung geschuldet", so Breuer.