"Dritter Weg"
Beschwerde unzulässig
KARLSRUHE. Verdi ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, Streiks und Tarifverträge auch in kirchlichen Einrichtungen durchzusetzen.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Dritten Weg" der Kirchen wiesen die Karlsruher Richter als unzulässig ab. Eine ähnliche Beschwerde des Marburger Bundes (MB) ist noch anhängig.
Kirche, Caritas und Diakonie treffen tarifähnliche Vereinbarungen überwiegend in paritätisch besetzten "Arbeitsrechtlichen Kommissionen". Streiks sind verboten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte 2012 diesen "Dritten Weg" für zulässig gehalten, wenn die Gewerkschaften dabei Raum zur Mitwirkung bekommen.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde hingegen ist unzulässig, entschied nun das Verfassungsgericht. Das BAG habe die Streiks gebilligt; Verdi sei dadurch bislang nicht "beschwert".
Über eine ähnliche Beschwerde des Marburger Bundes will das Bundesverfassungsgericht noch 2015 entscheiden. Dabei geht es um einen Tarifvertrag, der aber ebenfalls Streiks untersagt. (mwo)
Az.: 2 BvR 2292/13