Arbeitsunfall
Budgetfreien Umsatz nicht verschenken!
Sämtliche Leistungen, die wegen eines Arbeitsunfalles, eines Schülerunfalles oder einer Berufskrankheit erbracht werden, sind mit der Unfallversicherung abzurechnen. Wer dies nicht beachtet, verzichtet auf unbudgetierten Umsatz.