Bundesverwaltungsgericht
Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten erlaubt!
LEIPZIG. Schwerkranken Patienten ist erstmals die Möglichkeit zum Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken eröffnet worden.
In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem an Multipler Sklerose erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau erteilen muss. Dies ist in solch einem Fall bisher noch nie erfolgt.
Der 52 Jahre alte Mann leidet seit rund 30 Jahren an MS und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis, zwischen drei und vier Gramm am Tag.
Eine Therapiealternative gibt es aus der Sicht seiner Ärzte nicht. Zum Beispiel zeigt Dronabinol bei ihm bei weitem nicht die qualitativ vergleichbare schmerzlindernde Wirkung wie Cannabis.
Mittlerweile besitzt der Mann eine Erlaubnis, Medizinalhanf in der Apotheke zu erwerben. Doch dort kostet ein Gramm etwa 15 Euro. Bei seinem Konsum lägen die Kosten pro Monat somit bei mindestens 1500 Euro.
Die Krankenkasse übernimmt diese Summe nicht. Seit Jahren baut der Mann daher selbst Cannabis in seinem Badezimmer an. Juristisch belangt wird er dafür wegen eines "gerechtfertigten Notstandes" nicht, wie ein Gericht schon 2005 geurteilt hat.
Eine offizielle Genehmigung verweigerte ihm das Bundesinstitut aber mit Verweis unter anderem auf die Arzneimittelsicherheit.
Vor Gericht machten Vertreter zudem geltend, dass das Bundesgesundheitsministerium derzeit an einer Gesetzesänderung arbeitet, die darauf abzielt, die Krankenkassen zur Kostenerstattung für Medizinalhanf zu verpflichten. Wirksam wird dies aber frühestens 2019. Zumindest bis dahin darf der Kläger wohl selbst anbauen. (lup)
Az.: G 3 C 10.14