G-BA
Cannabisverordnung: Genehmigungsvorbehalt kann für alle Arztgruppen fallen
Die Cannabis-Erstverordnung in der GKV soll künftig für 16 Facharztgruppen sowie (alternativ) fünf Zusatzbezeichnungen genehmigungsfrei bleiben. Damit hat sich im G-BA die Beschlussvorlage der ärztlichen Vertreter durchgesetzt – mit äußerst knapper Mehrheit.