Arzneimittelverordnung
Corona-Prophylaxe mit Antikörpern wird Kassenleistung
GKV-Versicherte, die sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können, haben Anspruch auf eine vorbeugende Behandlung. Ärzte können die Medikamente künftig regulär über Apotheken beziehen.