Telemedizin
DGIM setzt auf Leitsätze für Behandlungsalltag
Seit Jahren bahnt sich die Telemedizin eher schleppend als schnell den Weg in den Behandlungsalltag. Als Leitplanken für Ärzte in Klinik und Praxis hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin nun ihre Leitsätze zur Telemedizin veröffentlicht.
Veröffentlicht:WIESBADEN. In Deutschland sind bereits zahlreiche telemedizinische Projekte am Start - ein Bereich des Gesundheitswesens, in dem Ärzte ihre Patienten mit Hilfe moderner Informationstechnologien betreuen und ergänzende Expertise virtuell einholen können.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sieht darin nach eigenem Bekunden einen möglichen Weg, den Ärztemangel in unterbesetzten Regionen auszugleichen und die Patientenbetreuung zu verbessern.
Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Qualität der Behandlung gehen, mahnen die Internisten. Um auch aus der Ferne bestmögliche ärztliche Versorgung zu gewährleisten, hat die DGIM-Kommission Telemedizin jetzt Leitsätze veröffentlicht , um die Qualität bei der Implementierung telemedizinischer Angebote im Behandlungsalltag sicherzustellen.
"Kommission Telemedizin" existiert seit Juli 2013
"Viele wichtige Fragen zu den Aspekten Qualitätssicherung und Datenschutz sind in unserem dezentral medizinisch versorgten Land noch nicht ausreichend geklärt", kommentiert Professor Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel.
"Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen müssen in diesen Punkten gemeinsame Absprachen treffen, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten", fordert er.
Denn auch hierzulande lebten inzwischen viele Patienten so weit von ihrem Arzt entfernt, dass sie ihn nicht regelmäßig aufsuchen könnten. Bei telemedizinisch betreuten Patienten würden Vital- und Selbstkontrolldaten wie EKG, Blutdruck- und Blutzuckerwerte an den Arzt übertragen.
Seien die Werte auffällig, kontaktiere der Arzt seinen Patienten, um ihn fachlich zu beraten. Auch Kliniken nutzten die Technik, um zum Beispiel digitale Röntgenbilder aus der Ferne befunden zu lassen oder arbeiteten in Video-Konferenzen zusammen.
Der DGIM ist es nach eigener Aussage wichtig gewesen, als medizinische Fachgesellschaften ihre Expertise in die Telemedizin-Debatte einzubringen. Deshalb habe sie im Juli 2013 die "Kommission Telemedizin" ins Leben gerufen.
Diese besteht laut DGIM aus 13 Experten verschiedener Schwerpunkte der Inneren Medizin und angrenzender Fachgebiete wie Allgemeinmedizin, Urologie, Neurologie und Pharmakologie.
Grundgedanke ist das "Best practice"-Prinzip
Das Gremium habe telemedizinische Studien und Modellprojekte systematisch ausgewertet und anhand derer die Leitsätze der Fachgesellschaft entwickelt: "Sie sollen verlässliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Telemedizin schaffen", betont der Vorsitzende der Kommission, Professor Diethelm Tschöpe vom Herz- und Diabeteszentrum NRW.
Danach müssten Kriterien wie etwa Nutzen, Akzeptanz, oder Transparenz gesichert sein.
Neben Indikationsbezug und Akzeptanz wird in Punkt 4 die Qualitätssicherung explizit angesprochen: "Virtuelle Leistungserbringung muss indikationsbezogene Qualitätsindikatoren berücksichtigen und sich mit dem allgemeinen Leistungsgeschehen ‚benchmarken‘.
Grundgedanke ist das ‚Best practice‘-Prinzip, um zu verhindern, dass Substitutions- und Wirtschaftlichkeitsdruck Telemedizin instrumentalisieren und zu einer Aushöhlung etablierter Qualitätsstandards führen."
Außer den Stichworten Exzellenz und Transparenz fokussiert die DGIM auch den Standesvorbehalt. In Punkt 5 heißt es zur Anlehnung an die Präsenzmedizin im telemedizinischen Behandlungsalltag: "Die Akteure sind zu einer anwendungsbezogenen Umsetzung dieses Äquivalenzprinzips aufgerufen, die die ärztliche Kontrolle telemedizinischer Leistungserbringung sicherstellt." (maw)