Ökonomen raten
DRG sollen auch Investitionen finanzieren
Einen stark akzentuierten Qualitätswettbewerb über Selektivverträge fordern Gesundheitsökonomen für den stationären Sektor. Sie denken damit über die Regierungspläne hinaus.
Veröffentlicht:BERLIN. Führende Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) plädieren dafür, dass die Preise für Krankenhausleistungen - die vor zehn Jahren eingeführten Fallpauschalen (DRG) - im Regelfall die Kosten für Betrieb und Investitionen abdecken.
Von dieser monistischen Finanzierung soll es Ausnahmen geben: So sollten die Länder steuerfinanzierte Subventionen zahlen, um die Notfall- und Intensivversorgung in strukturschwachen Regionen sicherzustellen.
Dazu sollten auch Hilfen für Kliniken gehören, vor deren Schließung zurückgezuckt werde, weil ein defizitärer Weiterbetrieb zumindest mittelfristig günstiger sei als der Rückbau.
Die Trennung der Finanzierung von Investitions- und laufenden Betriebskosten behindere konsistente Entscheidungen. Die gesunkene Investitionsfinanzierung durch die Länder habe bereits zu einer schleichenden Monistik geführt, sagte dggö-Vorsitzender Professor Reiner Leidl von der Universität München am Montag in Berlin.
Bei der anstehenden Finanzierungsreform des stationären Sektors sollten leistungsorientierte Investitionspauschalen mit Qualitätsaspekten verknüpft werden, schlugen die Experten vor.
Marktanpassungen könnten auch über mehr selektivvertragliche Regelungen erreicht werden, betonten Professor Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld, designierter Vorsitzender der dggö, und sein Stellvertreter Professor Reinhard Busse von der TU Berlin.
Anreize für gute Qualität
So sollten die Fallpauschalen modifiziert werden können, damit die Kassen Krankenhäusern mit überdurchschnittlicher Ergebnisqualität besondere Anreize geben könnten. Auf diese Weise könnten Krankenhauskapazitäten neu strukturiert werden zugunsten einer Spezialisierung und Konzentration auf leistungsfähige Kliniken.
Im Gegenzug würden ineffiziente Hospitäler zum Marktaustritt gezwungen, heißt es in einem dggö-Papier zur Krankenhausfinanzierung.
Die von der Regierung geplanten Möglichkeiten, Einzelverträge von Kliniken und Kassen zur Behandlung vier noch auszuwählender Indikationen seien dafür nur ein Einstieg, sagte Greiner. Busse riet zu noch mehr Freiheiten in diese Richtung. Die Erfahrung mit den Mindestmengen in Deutschland zeige, dass die Entwicklung solcher Instrumente oft hängen bleibe.
Mehr "Einsichtsfähigkeit in die Rolle, die die Länder übernehmen können und sollen" wäre wünschenswert, sagte Leidl mit Blick auf die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Die Länder sollten sich auf Aufgaben der Sicherstellung konzentrieren und bei anderen Aufgaben der Finanzierung flexibler nachdenken. (af)