Künstliche Intelligenz
EU-Ausschüsse: Verordnung muss für KI-gestützte Triage-Systeme greifen!
Die Ausschüsse für Verbraucherschutz und Justiz des EU-Parlamentes haben essenzielle Änderungen an der geplanten EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz gefordert.
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Triage in einem portugiesischen Krankenhaus: Die Corona-Pandemie hat das Selektionsverfahren der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. Einige Abgeordnete des EU-Parlaments wünschen, dass KI-gestützte Triagesysteme in der Regulierung künftig der kommenden KI-Verordnung der EU unterliegen sollen.
© Rita Franca / NurPhoto / picture alliance
Brüssel. Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlamentes machen sich bei der KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act/AIA) für das Leitbild einer menschenzentrierten und vertrauenswürdigen Künstlichen Intelligenz stark.
In der Debatte über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz forderten dies am Mittwoch Abgeordnete aller Fraktionen ein. Hauptkritikpunkt war die kommissionsseitig avisierte Verwendung von KI-Systemen zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken. Hier gelte es einen Riegel vorzuschieben, da Missbrauch drohe.
Bis 18. Mai können die Ausschussmitglieder noch Änderungsanträge einreichen, woraufhin noch zwei weitere Debatten in den Ausschüssen anstehen, bevor der Berichtsentwurf im Oktober in getrennten Sitzungen des IMCO und LIBE zur Abstimmung stehe, bevor im November das Parlamentsplenum votiert.
KI-gestützte Triage-Systeme im Blick
Medizin spielt in dem gemeinsamen Berichtsentwurf keine Rolle – im Gegensatz zu dem bereits vor Wochenfrist parlamentsseitig akklamierten Empfehlungen des Sonderausschusses zu Künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter (AIDA) unter dem deutschen Berichterstatter und CDU-Abgeordneten Axel Voss.
Ein Änderungsantrag zielt darauf ab, dass „KI-Systeme, die bestimmungsgemäß zur Bewertung und Klassifizierung von Notrufen von natürlichen Personen, für die Entsendung oder Priorisierung des Einsatzes von Not- und Rettungsdiensten, einschließlich Polizei und Strafverfolgungsbehörden, Feuerwehr und medizinischer Nothilfe, sowie für Systeme für die Triage von Patienten bei der Notfallversorgung verwendet werden sollen“, der KI-Verordnung unterliegen sollten.