Ehemaligem Chefarzt droht Bußgeld von bis zu 100.000 Euro
Der Fall Boldt zieht weitere Kreise: Nachdem der ehemalige Chefarzt der Anästhesie am Klinikum Ludwigshafen seinen Job im November wegen einer gefälschten Studie verloren hat, spricht die Ärztekammer nun von 90 Studien, die gefälscht oder nicht genehmigt wurden. Boldt droht eine saftige Geldstrafe, auch der Staatsanwalt ermittelt.
Veröffentlicht:LUDWIGSHAFEN (ine). Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren: Der bisherige Chefarzt für Anästhesie und Operative Intensivmedizin des Klinikums Ludwigshafen, Professor Joachim Boldt, hat Untersuchungen zufolge mindestens eine wissenschaftliche Studie gefälscht. Erst nach und nach zeigt sich jetzt das wahre Ausmaß der Affäre.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat 105 klinische Studien des Facharztes für Anästhesie aus den Jahren 1999 bis 2010 überprüft. Nur für 15 liegen Genehmigungen der Ethikkommission der Ärztekammer vor, die nach dem Arzneimittelgesetz erforderlich gewesen wären.
"Ob diese Studien alle in der Praxis auch wirklich durchgeführt wurden, wissen wir nicht", sagte der Hauptgeschäftsführer der LÄK, Dr. Jürgen Hoffart am Freitag der "Ärzte Zeitung".
Dies versucht derzeit eine Fachkommission des Klinikums Ludwigshafen herauszufinden. "Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen deutet nichts darauf hin, dass Patienten gesundheitlich zu Schaden gekommen sein könnten", heißt es dort.
Dem 56 Jahre alten Arzt war Ende November vorgeworfen worden, in dem amerikanischen Journal "Anesthesia & Analgesia" eine Originalarbeit publiziert zu haben, deren Aussagen keine wissenschaftlichen Studien zugrunde lagen.
Unter anderem habe Boldt dazu Unterschriften von Mitautoren gefälscht. Daraufhin wurde er von seinem Amt als Chefarzt für Anästhesie und Operative Intensivmedizin enthoben.
Nun wird Boldt von der Kammer mit den neuen Ergebnissen konfrontiert. "Wir warten auf seine Stellungnahme", sagte Hoffart. Davon hingen die weiteren Schritte ab.
Derzeit werde zudem geprüft, ob ein berufsgerichtliches Verfahren gegen Boldt eingeleitet wird. Dafür, so Hoffart, sei die Bezirksärztekammer zuständig.
Kommt es zu einem solchen Verfahren, drohen dem Arzt unter anderem eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro und die Aberkennung aller Ehrenämter.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und dem Verdacht der Urkundenfälschung. Ein Prüf-Verfahren hat auch die Justus-Liebig-Universität Gießen eingeleitet.
Dort hatte Boldt promoviert und sich habilitiert. Derzeit beschäftigt sich die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis mit den Vorwürfen.
Möglich sei die Aberkennung des Titels "außerplanmäßiger Professor", so Christina Lott von der Pressestelle der Uni. Unabhängig davon werde auch die Lehrverpflichtung Boldts überprüft.
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