E-Health-Gesetz

Ein Rückschlag für die Telemedizin?

Die Telemedizin bleibt im E-Health-Gesetz nur eine Randnotiz, moniert die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin. Sie will endlich eine nachhaltige Förderung sehen.

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BERLIN. Zuckerbrot und sehr viel mehr Peitsche - so liest sich die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) zu Gröhes geplantem E-Health-Gesetz.

Generell begrüßt die Gesellschaft, wie zuvor bereits KBV, BÄK und auch die Industrie, zwar den Vorstoß aus dem Bundesgesundheitsministerium, per Gesetzentwurf die Telematikinfrastruktur als die zentrale Datenautobahn für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren.

In dem Entwurf werde aber "die Chance für einen Durchbruch der Telemedizin" nicht genutzt.

Sanktionen gefordert

Die Absicht, telemedizinische Leistungen zu fördern, werde nur marginal genutzt. Und dies, obwohl eine Aufnahme der Telemedizin in den EBM laut DGTelemed überfällig ist und in manchen ländlichen Regionen die medizinische Versorgung ohne Telemedizin schon heute kaum mehr zu sichern sei.

In der Tat ließ der Bewertungsausschuss den noch aus dem Versorgungsstrukturgesetz (seit Januar 2012 in Kraft) stammenden gesetzlichen Auftrag, bis zum 31. März 2013 zu prüfen, in welchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen erbracht werden und in den EBM aufgenommen werden können, einfach verstreichen.

Der Entwurf zum E-Health-Gesetz ziehe aber nun keine Konsequenzen aus der Nichterfüllung dieses Prüfauftrages, so die DGTelemed. "Sanktionslos wird eine weitere Prüfung bis 2017 festgeschrieben", kritisiert die Gesellschaft.

Und genau hier gelte es, den Referentenentwurf nachzubessern - also Sanktionen für die Selbstverwaltungsgremien bei Nichterfüllung gesetzgeberischer Aufträge einzuführen.

Für die Einhaltung der Fristen des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten der Gesundheitskarte sieht der Gesetzentwurf eine solche Sanktionierung immerhin schon vor (wir berichteten).

Zu starres Fernbehandlungsverbot?

Die DGTelemed spricht jedoch weitere Hemmschuhe für den Einzug der Telemedizin in die Regelversorgung an und fordert, diese zu beseitigen: Da wäre zunächst das "extensiv ausgelegte" Fernbehandlungsverbot, obwohl der Deutsche Ärztetag lediglich ein Verbot der "ausschließlichen Fernbehandlung" beschlossen habe (Paragraf 7 Musterberufsordnung).

Aber auch die undifferenzierte Forderung randomisierter, kontrollierter Studien für den Nutzennachweis telemedizinischer Anwendungen sei problematisch. Da die Durchführung solcher Studien im Setting der realen Versorgung nicht immer möglich sei. (reh)

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