Kommentar zum OLG-Urteil
Erschreckende Klarstellung
Wer als Kläger oder Angeklagter vor Gericht steht, hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Worin dieses faire Verfahren besteht, ist dabei nicht in Stein gemeißelt, sondern hängt von den jeweiligen konkreten Umständen ab. Bei Arzthaftungsprozessen hängt die Messlatte besonders hoch, hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) jetzt deutlich gemacht.
Bei der Verhandlung über einen vermuteten Behandlungsfehler muss sich das Gericht bemühen, das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient auszugleichen, schreiben die OLG-Richter ihren Kollegen vom Landgericht Bielefeld ins Stammbuch.
Danach ist Aufgabe des Gerichts, dem Patienten Zeit und Gelegenheit zu geben, sich mit schwierigen medizinischen Fragen auseinanderzusetzen. Um das zu gewährleisten, müssen die Gerichte auch mal von den üblichen Verfahrensroutinen abweichen.
Das OLG hat klargestellt, dass Patienten in der Regel in einer schwächeren Position sind und deshalb der besonderen Unterstützung bedürfen. Das ist gut und wichtig.
Erschreckend ist allerdings, dass eine solche Klarstellung überhaupt nötig war. Gerichten, die sich regelmäßig mit Arzthaftungsfragen beschäftigen, sollten die hohen Ansprüche an ein faires Verfahren eigentlich bekannt sein.
Lesen Sie dazu auch: Arzthaftungsprozess: Gerichte müssen für Fairness sorgen