Urteil
Europäischer Gerichtshof erleichtert kommunalen Kliniken Ausgliederungen
Öffentliche Kliniken können Aufgabenfelder in Servicegesellschaften ausgliedern und Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang nicht zustimmen, an diese dauerhaft verleihen.
Öffentliche Kliniken können Aufgabenfelder in Servicegesellschaften ausgliedern und Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang nicht zustimmen, an diese dauerhaft verleihen.
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