E-Health-Gesetz

Fehler im Zeitplan?

Gesellschafter der gematik halten den Zeitplan für die Online-Vernetzung, die das E-Health-Gesetz vorgibt, für äußerst knapp.

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BERLIN. Es holpert bei den Gesellschaftern der gematik: Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern begrüßen zwar die Mehrwerte, die das E-Health-Gesetz Patienten - etwa durch den Medikationsplan - bringen kann. Auch wenn hier in Detailfragen durchaus Defizite bestünden.

Kritik gibt es aber am eiligen Zeitplan für die digitale Vernetzung von Ärzten und Co - und den damit zusammenhängenden Sanktionen für Leistungserbringer und Kassen.

Denn ab 1. Juli 2016 soll diese Online-Vernetzung bereits stehen. Genauer muss die gematik als Betreibergesellschaft der zugehörigen Telematikinfrastruktur bis dahin die technischen Voraussetzungen für die erste Anwendung der Gesundheitskarte, den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten, auf die Beine gestellt haben.

Aber etwa auch der elektronische Entlassbrief soll möglichst schon ab Juli genutzt werden.

Kaum Zeit, um Erprobungsergebnisse auszuwerten

Die Erprobung der nötigen Technik läuft laut der Gesellschafter - nach offiziellem Zeitplan - aber bis Ende Juli 2016.

"Der Zeitplan lässt keine Auswertung der Erprobungsergebnisse zu. Dabei muss die Erprobung erst einmal zeigen, ob geeignete Lösungen für Praxen und Krankenhäuser entwickelt wurden, bevor ausgerollt werden kann", sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafter der gematik und Vorstand der KV Westfalen-Lippe.

Bislang gebe es noch berechtigte Zweifel daran. Dabei trifft die zugehörige Sanktionierung, mittels Haushaltskürzungen bei Kassen und Ärzten nach Meinung der gematik-Gesellschafter die Falschen.

Wobei die Ärzte von den Sanktionen erst ab Juli 2018 betroffen sind, nämlich dann, wenn sie sich dem Online-Abgleich der Versichertenstammdaten verweigern.

Die Gesellschafter monieren zudem, dass es innerhalb der Erprobungsphase zwei Industriekonsortien - die die Ausschreibung für sich entschieden haben - möglich ist, Produkte aus Versichertengeldern zu entwickeln. Das führe zu einer Monopolstellung und eventuell überhöhten Preisen. (reh)

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