Geplantes E-Health-Gesetz
Regierung drückt bei E-Card auf die Tube
Die große Koalition will mit einem E-Health-Gesetz Ärzte und Kassen dazu zwingen, gemeinsam auf die Datenautobahn abzubiegen. Ärzten, die sich der Vernetzung widersetzen, drohen Einschnitte in ihre Budgets, wie der Gesetzentwurf zeigt.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Regierung treibt die Einführung von Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) voran. Anreize und Sanktionen sollen Ärzten den Schritt in die elektronische Kommunikation erleichtern.
Das geht aus dem Entwurf eines "Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz) hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Der Entwurf verpflichtet Ärzte und Kassen, bis Ende 2016 bislang papiergebundene Verfahren zu identifizieren, die sich durch elektronische Kommunikation ersetzen ließen.
Zentrale Punkte sind klare Fristen, zu denen einzelne Anwendungen starten sollen. Reißen die Gesellschafter der Gesellschaft für Telematik (gematik) diese Fristen, sollen sie mit Sanktionen rechnen müssen.
Zu den Gesellschaftern zählen auch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Ärzten, die sich der Vernetzung widersetzen, drohen Einschnitte in ihre Budgets.
Vergütung für E-Arztbriefe
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Bis zum 30. Juni 2016 soll die Telematikinfrastruktur soweit stehen, dass ab dann Ärzte das Stammdatenmanagement (Online-Abgleich und -Aktualisierung) übernehmen können. Das KV SafeNet soll Teil der Infrastruktur werden, die sich zudem auch der Pflege und weiteren Gesundheitsberufen öffnen soll.
Hält die gematik diesen Termin nicht, wird es für die KBV und den GKV-Spitzenverband teuer. Der Gesetzentwurf verdonnert die Vertragspartner dazu, dann ab dem Jahr 2017 mit dem Haushaltsvolumen von 2014 auszukommen, von dem dann noch ein Prozent abgezogen werden soll.
Im Jahr 2014 habe das Haushaltsvolumen der KBV 62 Millionen Euro betragen, hieß es dazu aus Regierungskreisen. 68 Millionen Euro sollen es 2015 werden.
Ärzten, die sich nicht mit der Telematik-Infrastruktur vernetzen wollen, soll die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen solange um ein Prozent gekürzt werden, bis sie die Datenprüfungen vornehmen.
Um Ärzten die Entscheidung zu erleichtern, sieht der Gesetzentwurf auch Anreize vor. In einer zweijährigen Übergangszeit ab Mitte 2016 sollen Ärzte für elektronisch verschickte Arztbriefe jeweils 55 Cent vergütet bekommen, wenn gleichzeitig der Versand durch Post- und Kurierdienste entfällt.
50 Cent soll es für die Entgegennahme elektronisch übermittelter Entlassbriefe aus den Krankenhäusern geben. Ebenfalls ab Mitte 2016 soll mit der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenbildern ein telemedizinisches Verfahren zur Verfügung stehen.
Medikationsplan angedacht
Schon zum 30. April 2016 soll eine weitere Anwendung vorbereitet sein: der Medikationsplan. Die Arzneimittelsicherheit hatte in der Folge des Lipobay-Skandals 2001 am Anfang der Überlegungen zur eGK gestanden.
Der Entwurf schafft einen Anspruch für Patienten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt, wenn sie mindestens fünf verordnete Medikamente erhalten. Die Pläne sollen zunächst noch auf Papier ausgegeben werden.
Ab 2018 sollen Notärzte von der E-Card auf die Notfalldaten von Patienten zugreifen können.
Das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte tauchen im Gesetzentwurf nicht mehr auf. Das bedeute nicht, dass man sie aufgegeben habe, hieß es dazu am Mittwoch im BMG.