Wichtige Weichenstellung im Jahr 2022?
Forschungsdaten: Datenschutzbeauftragter soll für Harmonie sorgen
Das angedachte Gesetz zur Gesundheitsdatenforschung wird einige, teils hohe datenschutzrechtliche Hürden nehmen müssen. Welche, das wird auch Thema der Datenschutzkonferenz sein. Deren Vorsitz hat nun Professor Ulrich Kelber übernommen.
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Daten aus der Versorgung sind ein kostbarer Rohstoff für eine effizientere Pharmaforschung.
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Bonn. Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat turnusgemäß den Vorsitz über die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) übernommen. Inhaltlicher Schwerpunkt seines Vorsitzes wird das Thema Forschungsdaten sein.
Darunter zu subsumieren sei selbstverständlich auch das im Ampel-Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben zur Schaffung eines Gesundheitsdatenforschungsgesetzes, wie sein Sprecher auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ bestätigte. Hier geht es unter anderem um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen vor allem auch die Pharmaindustrie Real-World-Data (RWD) aus Klinik und Praxis für die schnellere und effizientere Forschung nutzen kann.
Der klare Auftrag der DSK sei es aber auch, so der BfDI-Sprecher weiter, nicht nur in puncto Forschungsdaten die datenschutzrechtlichen Auffassungen seines Hauses sowie der ebenfalls unabhängigen 17 Landesdatenschutzbeauftragten – Bayern verfügt neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz auch über ein Landesamt für Datenschutzaufsicht – möglichst zu harmonisieren.
Entscheidende Weichenstellungen erwartet
Kelber prognostiziert für dieses Jahr viele wichtige Weichenstellungen für den Datenschutz: „Die letzten Jahre haben uns teilweise sehr schmerzlich gezeigt, welche Versäumnisse es bei der Digitalisierung gibt. Die Pandemie hat einen ersten Digitalisierungsschub ausgelöst und die neue Bundesregierung hat sich viele Modernisierungsprojekte vorgenommen. Als Datenschützer sind wir bereit, die Verantwortlichen kompetent zu beraten. Das gilt insbesondere für Themen mit herausragender Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft, wie etwa die datenschutzkonforme Bereitstellung und Nutzung von Forschungsdaten.“
Wegen der Corona-Pandemie wird die erste Zwischenkonferenz unter der Leitung des BfDI am 27. Januar als virtuelles Format stattfinden. Geplant sei, die weiteren Zwischenkonferenzen 2022 in Berlin auszurichten. Die Hauptkonferenzen sollen am 22. März und am 22. November am Dienstsitz des BfDI in Bonn stattfinden.
Die DSK hat offiziell die Aufgabe, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.