E-Rezept ist schuld?
Freie Ärzteschaft kritisiert Douglas-Einstieg in Apothekengeschäft
Die Parfümeriekette Douglas will im Online-Apothekengeschäft mitmischen. Die Freie Ärzteschaft sieht darin eine Gefahr für den ambulanten Medizinbetrieb. Und was hat das E-Rezept damit zu tun?
Veröffentlicht:Düsseldorf. Die Freie Ärzteschaft zeigt sich besorgt ob des Einstiegs der Parfümeriekette Douglas ins Online-Apothekengeschäft. Douglas hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, die niederländische Online-Apotheke disapo.de zu übernehmen. Damit will das Unternehmen nach eigenen Angaben sein Gesundheitsprodukte-Portfolio „deutlich erweitern“. Der Zukauf steht noch unter kartellrechtlichem Vorbehalt, im Laufe des Frühjahres soll die Transaktion laut Unternehmen abgeschlossen sein.
Die Freie Ärzteschaft will in der Übernahme die „bitteren Folgen der staatlichen E-Rezept-Politik“ erkennen. Douglas habe „das lukrative Apothekengeschäft entdeckt“.
Douglas rechnet mit Wachstumschancen
Tatsächlich erklärt Douglas-Chefin Tina Müller den unternehmerischen Schritt auch mit der Einführung des E-Rezepts und des aus ihrer Sicht damit verbundenen Potenzials für den deutschen Markt: „Im Zuge der zukünftigen Einführung des E-Rezepts in Deutschland ist mit einem enormen Zuwachs im Online-Apothekengeschäft zu rechnen. Mit Disapo werden wir die Wachstumschancen im Online-Gesundheitsmarkt systematisch nutzen.“
Die Freie Ärzteschaft befürchtet, dass das E-Rezept so „zum Türöffner für die Übernahme des ambulanten Medizinbetriebes durch Großkonzerne wird“, wie es in einer aktuellen Mitteilung heißt. Verbunden mit immer neuen Wegen für telemedizinische Konsultationen bei fremden Patienten locke hier offenbar ein großes Renditepotenzial, so die Befürchtung des Verbands.
Sorge um Vorort-Apotheken nicht neu
Zunächst will sich Douglas auf das Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln und „sonstigen Apothekenprodukten“ konzentrieren. Langfristig sollen aber auch rezeptpflichtige Medikamente ins Sortiment kommen.
Die Kritik, das E-Rezept könnte den Online-Apothekenhandel antreiben, ist nicht neu. Immer wieder werden Befürchtungen laut, mit dem E-Rezept könnte unter anderem das Makel- und Zuweisungsverbot ausgehebelt werden – etwa durch verlinkte Werbeschaltungen. Tatsächlich gilt das Zuweisungsverbot aber auch für E-Rezepte. Die gematik-App ist werbefrei. Patientinnen und Patienten können frei wählen, in welcher Apotheke – ob vor Ort oder online – sie ihre Rezepte einlösen. (mu)