GBA
Für Praxen und Kliniken gilt eine neue QM-Richtlinie
BERLIN. Lange mussten Praxen und Kliniken auf die Endfassung der sektorübergeifenden QM-Richtlinie warten. Denn dem Bundesgesundheitsministerium gefiel nicht, dass sich die Einrichtungen nach dem Richtlinientext des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) um Risiko- und Fehlermanagement hätten drücken können.
Der GBA hat nachgebessert, damit konnte die Richtlinie zum 16. November in Kraft treten. Die Nachbesserungen betreffen Paragraf 4, dort wird nun klargestellt, welche QM-Maßnahmen von Praxen und Kliniken ausnahmslos anzuwenden sind.
Ein Muss für Ärzte sind demnach die Instrumente Risiko- und Fehlermanagement sowie der Einsatz von Fehlermeldesystemen. (reh)