Praxisaufkauf
Ganz bewusst nur eine Soll-Regelung
Politiker sehen bei der verschärften Bedarfsplanung die KVen nun in der Pflicht, verantwortungsvoll Praxisaufkäufe zu tätigen und Fehlbesetzungen auszubessern.
Veröffentlicht:BERLIN. Bei der Frage, ob ein Praxissitz in einer überversorgten Region von der KV aufgekauft werden soll oder nicht, werden die Zulassungsgremien in Zukunft mehr Entscheidungsfreude zeigen müssen.
Denn man habe mit dem Versorgungsstärkungsgesetz auch deshalb aus der bisherigen Kann- eine Soll-Regelung gemacht, weil die KVen und Zulassungsgremien in der Bedarfsplanung versagt hätten, sagte Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD) auf einer Zi-Tagung in Berlin sehr deutlich.
"Wir haben noch kein Muss daraus gemacht", so Dittmar weiter. Allerdings sollten die Zulassungsgremien und gerade die darin vertretenen KV-Mitglieder verantwortungsvoll mit ihrer Aufgabe umgehen. Sie sollten laut Dittmar, die selbst vor ihrem Mandat als Landärztin in Bayern tätig war, genau darauf schauen, ob ein Überbedarf oder vielleicht eine Fehlbesetzung vorliege.
Für Letzteres nannte sie das Beispiel eines frei werdenden internistischen Arztsitzes. Wenn sich ein Rheumatologe auf diesen internistischen Sitz bewerbe, sollte er ihn wegen der ohnehin prekären Versorgungslage in der Rheumatologie auch bekommen. Bewerbe sich ein Kardiologe, sollte der Sitz aber eben nicht vergeben werden.
Warnung vor Panikmache
Bundestagsabgeordnete Karin Maag (CDU/CSU) mahnte zudem vor zu großer Panikmache von KV-Seite. Die Frage nach dem Praxisaufkauf stelle sich immer nur dann, wenn ein Arzt in Ruhestand gehe. Die KVen müssten nicht anfangen, in überversorgten Gebieten Ärzten Praxissitze wegzukaufen.
Außerdem verwies sie ausdrücklich auf die Regelung in dem Gesetz, dass Ärzte einen Kooperationspartner einstellen könnten. Sei dieser drei Jahre in der Praxis beschäftigt - allerdings auf dem hälftigen Sitz des abgebenden Arztes - dürfe er anschließend den Kassensitz weiterführen. (reh)
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