Anfrage der Unionsfraktion

HIV-Stiftung: Regierung sieht keine Basis für höhere Entschädigungen

Die Union spricht sich dafür aus, die im Bluter-Skandal Geschädigten vergleichbar wie bei der Contergan-Stiftung zu entschädigen. Die Regierung sieht dafür keine Rechtsgrundlage.

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Das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) hatte Informationen über Verdachtsfälle einer HIV-Infektion durch Blutkonserven nicht an das Gesundheitsministerium weitergeleitet. Seit 1995 existiert eine Stiftung, um die Betroffenen zu entschädigen.

Das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) hatte Informationen über Verdachtsfälle einer HIV-Infektion durch Blutkonserven nicht an das Gesundheitsministerium weitergeleitet. Seit 1995 existiert eine Stiftung, um die Betroffenen zu entschädigen.

© Peter Kneffel / dpa

Berlin. Die Bundesregierung verfolgt keine Pläne, ein Kompetenzzentrum für die Opfer verseuchter Blutkonserven einzurichten. Anders als bei der Conterganstiftung gehöre ein Aufbau derartiger Zentren nicht in den Aufgabenbereich der HIV-Stiftung. Das hat die Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hin erklärt.

In den 1970er und 1980er Jahren haben sich in Deutschland über 1.500 an Hämophilie Erkrankte durch verunreinigte Blutprodukte mit HIV angesteckt. Im vergangenen Jahr lebten den Angaben von Betroffenenverbänden zu Folge noch weniger als 500 von ihnen.

Mit dem HIV-Hilfegesetz (HIVHG) wurde 1995 von der damaligen Bundesregierung die „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ (Stiftung Humanitäre Hilfe) gegründet. 2017 wurde das Gesetz auf Drängen von Betroffenenverbänden so geändert, dass eine lebenslange Zahlung von Hilfsleistungen an die Geschädigten möglich wurde.

Erst 2019 erfolgte erstmals ein Ausgleich für inflationsbedingte Kaufkraftverluste – eine rückwirkende Geltung ab 1995 erfolgte nicht.

Unionsfraktion verweist auf Grundsatz der Gleichbehandlung

Da sich die Infektionen mit fortschreitendem Alter stark auf das Leben der Betroffenen auswirkten, so dass oft pflegerische oder häusliche Hilfe erforderlich ist, ziehe das oft hohe finanzielle Mehrbelastungen der Betroffenen nach sich, erläutert die Unionsfraktion.

Im Contergan-Gesetz sei dies durch deutliche Rentenerhöhungen und die Errichtung Medizinischer Kompetenzzentren berücksichtigt worden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebiete es, entsprechende Regelungen auch im HIVHG zu treffen, fordert die CDU/CDU.

Die Regierung indes verweist dazu auf den davon abweichenden Aufgabenbereich der HIV-Stiftung. Weder seien dort Mittel für den Aufbau von Kompetenzzentren vorgesehen, noch gehöre die Sicherstellung der psychosozialen Betreuung der Betroffenen zu den Aufgaben der Stiftung. Ebenso erteilt die Regierung einer Erhöhung der HIV-Hilfen eine Absage, die über die derzeit geltenden Regelanpassungen hinausgehen.

Keine klare Antwort erhält die Unionsfraktion auf die Frage, warum Menschen, die mit Hepatitis C infolge verunreinigter Blutprodukte infiziert wurden, bisher nicht entschädigt werden. Diese Frage sei „mehrfach Gegenstand parlamentarischer Untersuchungen und Beratungen, ohne dass bisher gesetzgeberischer Handlungsbedarf hergeleitet wurde“, heißt es lediglich. (fst)

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