Bundesfinanzhof
Häusliches Arbeitszimmer bei Badrenovierung steuerlich außen vor
Eine Badrenovierung erhöht nicht den Steuerabzug für das häusliche Arbeitszimmer, so der Bundesfinanzhof. Er verweist auf die weitgehend private Nutzung.
Eine Badrenovierung erhöht nicht den Steuerabzug für das häusliche Arbeitszimmer, so der Bundesfinanzhof. Er verweist auf die weitgehend private Nutzung.
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