Kommentar zum Null-Retax
Hin und wieder erinnern
Schadenfreude gehört sich nicht. - Manchmal allerdings fällt es ausgesprochen schwer, sich dieselbe zu verkneifen. Etwa in Sachen Null-Retax. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Apotheker abblitzen lassen, die einen kompletten Honorarausfall, nur weil sie ein anderes als das rabattierte Produkt abgaben, nicht akzeptieren wollten.
Dass die beiden Pharmazeuten mit Rückendeckung ihres Verbandes den Marsch durch die Instanzen bis ganz nach oben zu den Hütern der Verfassung auf sich nahmen, nur um sich dort den Bescheid abzuholen, Rabattverträge seien gefälligst zu bedienen, zeugt von reichlich Selbstvergessenheit.
Schließlich waren es die Offizinbetreiber selbst, die 2007 politisch dahingehend lobbyierten, eben den Passus ins Sozialgesetzbuch aufzunehmen, der ihnen seither die Substitution nach Rabatt-Vertragslage vorschreibt.
Damals feierten das die Standesoberen als Erfolg. Hatten sie doch der Großen Koalition die eigentlich geplante Umstellung der Arzneimittelpreise von Fix- auf Höchstpreise gekonnt abgekauft.
Und der unliebsamen Konkurrenz vom Versandhandel, die sich schon freute, Rx-Packungen endlich rabattieren zu dürfen, die Suppe ordentlich versalzen.
Nun muss man es sich auch gefallen lassen, hin und wieder daran erinnert zu werden.
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