Kommentar zum Null-Retax

Hin und wieder erinnern

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Schadenfreude gehört sich nicht. - Manchmal allerdings fällt es ausgesprochen schwer, sich dieselbe zu verkneifen. Etwa in Sachen Null-Retax. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Apotheker abblitzen lassen, die einen kompletten Honorarausfall, nur weil sie ein anderes als das rabattierte Produkt abgaben, nicht akzeptieren wollten.

Dass die beiden Pharmazeuten mit Rückendeckung ihres Verbandes den Marsch durch die Instanzen bis ganz nach oben zu den Hütern der Verfassung auf sich nahmen, nur um sich dort den Bescheid abzuholen, Rabattverträge seien gefälligst zu bedienen, zeugt von reichlich Selbstvergessenheit.

Schließlich waren es die Offizinbetreiber selbst, die 2007 politisch dahingehend lobbyierten, eben den Passus ins Sozialgesetzbuch aufzunehmen, der ihnen seither die Substitution nach Rabatt-Vertragslage vorschreibt.

Damals feierten das die Standesoberen als Erfolg. Hatten sie doch der Großen Koalition die eigentlich geplante Umstellung der Arzneimittelpreise von Fix- auf Höchstpreise gekonnt abgekauft.

Und der unliebsamen Konkurrenz vom Versandhandel, die sich schon freute, Rx-Packungen endlich rabattieren zu dürfen, die Suppe ordentlich versalzen.

Nun muss man es sich auch gefallen lassen, hin und wieder daran erinnert zu werden.

Lesen Sie dazu auch: Null-Retax: Verfassungsgericht weist Apotheker ab

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Kommentare
Dr. Felix Blasshofer 30.05.201415:41 Uhr

Herr Schwarz, Sie sprechen mir aus der Seele

Was für ein unqualifizierter Kommentar, , Herr Winnat! Arbeiten Sie nur mal einen Tag bei uns und schauen Sie sich an, wieviele zeitraubende Telefonate & Praxisgänge wir erledigen müssen, nur weil die Ärzte ihre Rezepte nicht ordentlich ausstellen. Im Übrigen gänzlich ohne Regressgefahr, da ist ja der Apotheker am Ende immer der Dumme.
Was das Alles mit Fixzuschlägen zu tun hat, bleibt Ihr Geheimnis.

Schwach...

Franz Schwarz 30.05.201408:45 Uhr

BVerfG verweigert den Apotheken die Begrenzung Ihres Vermögensschaens

Sehr geehrter Herr Winnat,

ich habe mich sehr über ihren Kommentar geärgert, möchte Ihnen aber zu gute halten, dass Sie sich offenbar wenig bis gar nicht mit dem eigentlichen Sachverhalt auseinandergesetzt haben.

Machen Sie sich doch einfach mal die Mühe und lesen Sie die Berichterstattung in den einschlägigen Apothekenfachpresse aufmerksam durch.

Die komplette Nichtbezahlung von (zum Teil sehr teueren) Arzneimitteln) aufgrund eines minimalen (und sehr häufig von Arzt zu verantwortenden!) Formfehlers ist nicht nur aus meiner Sicht völlig unverständlich. Das sehen auch viele Juristen so.

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