Einheitliche Vorgaben erwünscht

Internisten fordern Leitlinien für den Datenschutz

Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin diskutierten mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten über Datenschutz in Versorgung und Forschung. Der Dialog soll fortgesetzt werden.

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Versorgungs- und Forschungsdaten können immer wieder in falsche Hände geraten. Die Internisten fordern nun einheitliche Vorgaben.

Versorgungs- und Forschungsdaten können immer wieder in falsche Hände geraten. Die Internisten fordern nun einheitliche Vorgaben.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Wiesbaden. Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) haben mit dem Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Alexander Roßnagel, über Datenschutz in Versorgung und Forschung diskutiert.

Laut einer Mittelung der Internisten-Gesellschaft diskutierten sie darüber, wie datenschutzrechtliche Hürden in der Versorgung abgebaut werden können und sich eine bessere Verfügbarkeit von Daten für die medizinische Forschung erreichen lässt. Dafür müssten aus Sicht der DGIM vor allem Interpretationsspielräume in rechtlichen Vorgaben sowie Unklarheiten über behördliche Zuständigkeiten beseitigt werden. Der Dialog solle in Zukunft fortgesetzt werden.

Für den Datenschutz sind es die Grundrechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung einerseits und das Grundrecht auf Forschungsfreiheit andererseits, die häufig miteinander konkurrieren. Für die Medizin ist aber Forschung im Sinne und für die Patientinnen und Patienten, wenn sie dieser zustimmen und sie ihnen zugutekommt, das entscheidende Rechtsgut.

„Im Zweifel legen örtliche Datenschutz-Beauftragte die Regeln eher restriktiv aus, wodurch beispielsweise der Austausch von Befunddaten oder anderen für die Versorgung relevanten Informationen erschwert wird“, beklagt Professor Markus M. Lerch, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am LMU Klinikum München. Im klinischen Alltag könnten Interpretationsspielräume in Datenschutzgesetzen sogar zum Hindernis für die Patientenversorgung werden.

Leitlinien für den Datenschutz sind notwendig

„Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Zentrum unseres Wirkens als Ärztinnen und Ärzte und aller anderen Gesundheitsberufe“, betont DGIM-Generalsekretär Professor Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg. „Datenschutz-Vorgaben müssen die Bedürfnisse in Versorgung und Forschung eindeutig abbilden – ähnlich wie für die medizinische Versorgung brauchen wir Leitlinien für den Datenschutz.“

Die DGIM sei mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten übereingekommen, dass der Abbau von Interpretationsspielräumen, das Zusammenfassen von Best-Practice-Beispielen aus Versorgung und Forschung sowie eine Vereinheitlichung divergierender Datenschutzanforderungen, zum Beispiel in Krankenhausgesetzen, wichtige Ziele seien. (kaha)

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