E-Card und Datenschutz
Jüngere sind meist viel unbefangener
Die Diskussion um Datenschutzaspekte der elektronischen Gesundheitskarte ist auch eine Altersfrage. Die Generation Internet geht damit heute schon unbefangener um - aber auch leichtsinniger.
Veröffentlicht:HANNOVER. Während landauf landab immer noch um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gestritten wird, wird die Entwicklung der Karte quasi rechts überholt.
Das sagte Dr. Thomas Königsmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST in Dortmund auf der jüngsten Tagung des Aktionsforums Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V. in Hannover.
Naive "Digital Natives"
Die Entwicklung der eGK werde von pragmatischen Lösungen durch Apple oder Google konterkariert. Denn die Digital Natives stellen heute schon ganz freimütig ihre Daten in Gesundheitsakten der beiden Unternehmen ein.
"Da geht es nicht nur um harmlose Schrittzähler, sondern es gibt zum Beispiel auch eine EKG-Anwendung inklusive einer kleinen Auswertungssoftware", berichtete Königsmann.
"Klar, dass sich die Ärzte dieser meist jungen Leute darauf einstellen müssen, dass ihre Patienten mit den Ergebnissen auf sie zukommen werden."
Hier werde die "Freiwilligkeit zum Bumerang, meint Königsmann. "Wenn Google mir verspricht, dass ich mit deren App Herz-Rhythmus-Störungen erkennen kann, machen viele das. Auch wenn sie damit ihre Daten beim Anbieter parken müssen.
Darin sehe ich tatsächlich ein Problem." In gewisser Hinsicht habe man mit der teilweise berechtigten Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte angesichts der Angebote von Google und Co "das Gute gewollt und das Schlechte erreicht", so Königsmann weiter.
"Denn was die Hersteller mit den Daten eigentlich machen, wissen wir nicht." Bei Apple und Google diskutiere niemand über Sicherheitsprobleme, sagt der IT-Experte. "Das sind in dieser Hinsicht closed shops."
Die Gesundheitskarte arbeite indes nach dem gegenwärtigen Stand der Technik, so Königsmann, auch was die Sicherheit der Daten anbelange. "Nach dem Zwei-Faktor-Prinzip müssen sich das Wissen um die Codenummer und der Besitz der Karte verbinden, um Zugang zu erhalten", erläuterte er.
Zudem seien ein zertifizierter Kartenleser und eben auch der elektronische Heilberufeausweis samt PIN des Arztes notwendig. Königsmann: "Ein klassischer, standardisierter Ansatz." Trotzdem müsse man auch hier alles infrage stellen. "Ab wann bin ich sicher, dass alles sicher ist?"
Der Umstand, dass die Patienten volle Verfügungsfreiheit über ihre Daten innerhalb des Systems der eGK erhalten, habe für die Ärzte auch seine Schattenseiten, so Königsmann. "Nämlich dann, wenn die Daten modifiziert werden und nicht mehr verlässlich sind."
Divergierende Interessen
Hier stoße das Patienteninteresse, womöglich seine eigenen Daten zu verändern, auf das ärztliche Interesse, Gesundheitsdaten untereinander auszutauschen.
"Um das Schutzbedürfnis und den Bedarf der Ärzte gleichermaßen zu berücksichtigen, braucht man zum Beispiel Fallakten. Zwar muss auch hier der Patient zustimmen aber dann können die Ärzte die Daten untereinander austauschen."