Angst vor Benachteiligung

KV Nordrhein will Telemedizin einschränken

Das Geschäft kommerzieller Anbieter telemedizinischer Leistungen darf nicht zu Lasten der vertragsärztlichen Versorgung gehen, findet die KVNo. Sie prüft eine Wettbewerbsklage gegen den Anbieter Teleclinic.

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Wir prüfen derzeit, ob eine wettbewerbsrechtliche Klage der KV Nordrhein gegen die Teleclinic Aussicht auf Erfolg hätte: Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. ,

Wir prüfen derzeit, ob eine wettbewerbsrechtliche Klage der KV Nordrhein gegen die Teleclinic Aussicht auf Erfolg hätte: Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. ,

© Fabian Strauch / dpa / picture alliance

Düsseldorf. Die KV Nordrhein erwägt, juristisch gegen den Telemedizin-Anbieter Teleclinic vorzugehen. „Wir prüfen derzeit, ob eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen die Teleclinic Aussicht auf Erfolg hätte“, berichtete KVNo-Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Bergmann am Wochenende auf der Vertreterversammlung in Düsseldorf. Die vertragsärztliche Versorgung müsse vor den negativen Auswirkungen durch kommerzielle Telemedizin-Anbieter geschützt werden, so Bergmann.

Der KV-Chef verwies auf die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband, die laut Auftrag des Gesetzgebers Regelungen zur Sicherung der Versorgungsqualität bei Videosprechstunden und Telekonsilen vereinbaren sollen. Er geht davon aus, dass die entsprechende Anlage im Bundesmantelvertrag noch dieses Jahr veröffentlicht wird. „Es gibt eine Einigung mit der GKV, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Rahmenkonzept zum 1. Januar in Kraft trifft.“

Um dem Geschäftsmodell dieser Unternehmen entgegenzutreten, sind der KVNo nach seinen Angaben folgende Punkte wichtig:

  • die Begrenzung der allzahlen im EBM für unbekannte Patienten,
  • die verpflichtende Nutzung des Ersteinschätzungsverfahrens SmED,
  • die Beschränkung des Angebots virtueller Warteräume auf Vermittlung über die Hotline 116 117 und ihre Digitalsysteme – um eine diskriminierungsfreie Triagierung alleine anhand des medizinischen Bedarfs zu gewährleisten,
  • ein Verbot, Drittanbieter zu nutzen, die keine Regionalisierung bei der Terminvermittlung vornehmen
  • und ein Verbot beziehungsweise eine Begrenzung der Möglichkeit, bestimmte Arzneimittel zu verschreiben.

Dafür habe sich die KVNo auf der Bundesebene stark gemacht, so Bergmann. Grundsätzlich steht die KVNo der Telemedizin positiv gegenüber. „Telemedizin ist eine weitere Chance zur Entlastung, auch für die Notfallambulanzen der Krankenhäuser“, betonte er.

Die Vertreterversammlung unterstützte die Bemühungen der KVNo, die Vertragsärztinnen und -ärzte vor negativen Auswirkungen kommerzieller Telemed-Angebote zu schützen. Einen von Mitgliedern des nordrheinischen Hausärzteverbands eingebrachten Antrag verabschiedeten die Delegierten mit nur einer Gegenstimme. „Die vertragsärztliche Versorgung darf nicht durch überhöhte Honorierungen im Bereich der Telemedizin benachteiligt werden“, heißt es dort. (iss)

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