Nordrhein

KV fordert Aus für Regresse

Der Chef der KV Nordrhein zweifelt an der Abschaffung der Richtgrößenprüfung im Zuge des Versorgungsgesetzes. Denn der Entwurf sende gegenteilige Signale.

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Abhilfe bei Regressen wird das neue Versorgungsgesetz nicht bringen, befürchtet die KV Nordrhein.

Abhilfe bei Regressen wird das neue Versorgungsgesetz nicht bringen, befürchtet die KV Nordrhein.

© Gina Sanders / fotolia.com | [M] sth

KÖLN. Wenn die Politik den niedergelassenen Ärzten die Angst vor Arznei- und Heilmittelregressen nehmen will, dann muss sie das Instrument ersatzlos streichen. Das fordert der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) Dr. Peter Potthoff.

In den vergangenen Jahren habe es lediglich graduelle Erleichterungen gegeben, und auch der aktuelle Entwurf zum Versorgungs-Stärkungsgesetz halte ohne Einschränkungen an den Prüfungen fest, betont Potthoff in einem Schreiben an Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker.

"Der geplante Wegfall von Richtgrößenprüfungen hat in dieser Hinsicht allenfalls symbolischen Charakter", heißt es dort. Auch in Zukunft werde die Selbstverwaltung gezwungen sein, wirksame Prüfmethoden zu etablieren und Sanktionsinstrumente vorzusehen, betont Potthoff.

"Allein die im Gesetzentwurf noch einmal verschärfte Haftung von KV- und Kassenvorständen für die Durchführung der Prüfungen ist ein unmissverständliches Signal für den Willen des Gesetzgebers, an effektiven Prüfverfahren und -sanktionen auch künftig festzuhalten."

Arzt fühlte sich von KV im Stich gelassen

Mit seinem Brief, der auch an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gegangen ist, reagiert der KVNo-Chef auf die Vorwürfe, die der Allgemeinmediziner Stefanus Paas und einige Politiker an die Adresse der KVNo gerichtet hatten.

Paas sieht sich einer Regressandrohung von 34.000 Euro gegenüber und fühlt sich von der KV im Stich gelassen.

Zwar könne er sich zu Details des Verfahrens vor dem unabhängigen Beschwerdeausschuss nicht äußern, betont Potthoff. Er gehe jedoch davon aus, dass bei dem Hausarzt der gesetzliche Vorrang der Beratung vor einer Regresszahlung zum Tragen kommen wird.

"Mit anderen Worten: Der von den Prüfgremien aktuell festgesetzte Regress wird aller Voraussicht nach nicht vollzogen werden."

Potthoff verweist darauf, dass in den vergangenen vier Jahren in Nordrhein von den 16.000 verordnenden Ärzten jeweils nur zwischen fünf und 17 von Arznei-Regressen betroffen waren.

"Vor diesem Hintergrund widerspreche ich mit Nachdruck der Behauptung von Herrn Paas, dass eine ausreichende pharmakotherapeutische Versorgung etwa von chronisch Kranken oder Palliativpatienten unter den geltenden Regelungen nicht möglich sei", betont Potthoff in dem Brief.

Die damit verbundene Unterstellung, dass die übergroße Mehrheit der nordrheinischen Ärzte ihren Patienten notwendige Arzneimittel systematisch vorenthalte, sei "gänzlich abwegig". (iss)

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