Energiewende
Kabinett beschließt Wärmeplanungsgesetz
Das Heizungsgesetz hat die Gemüter erhitzt. Mit dem Wärmeplanungsgesetz, das die Länder verpflichtet, ihr Wärmeangebot planungssicher transparent zu machen, nimmt die Koalition Druck aus dem Kessel.
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Womit heizen – und wie teuer? Hausbesitzer hat die Bundesregierung mit ihren Plänen zum Gebäudeenergiegesetz verunsichert. Flankierend hat sie nun den Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes auf den Weg gebracht.
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Berlin. Alles redet vom Cannabisgesetz – doch am heutigen Mittwoch wurde zudem auch der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“) vom Kabinett beschlossen und damit an die parlamentarische Beratung überwiesen. Ziel der Gesetzgebung ist, wie es aus der Regierung heißt, „in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bu¨rgerinnen und Bu¨rger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können“.
Mit dem Gesetz werden die Bundesländer verpflichtet, eine Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet aufzustellen. Für Hausbesitzer ist das eine wichtige Orientierung, wenn im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) eine Modernisierung ihrer Anlage ansteht. Dort, wo Kommunen die Anbindung an ein Fernwärmenetz ermöglichen, muss über die Installation etwa einer Wärmepumpe nicht mehr nachgedacht werden. Außerdem soll die Pflicht zur Erneuerung eines Heizsystems überhaupt erst greifen, nachdem ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
Laut Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes sollen Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent, bis 2040 zu 80 Prozent und ab 2025 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Für die Bürger, so wird versichert, gehe mit der öffentlichen Wärmeplanung kein direkter Erfüllungsaufwand einher.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD): „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten fu¨r Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen ku¨nftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz wichtig.“ (cw)