Einigung in Schiedsstelle
Verhandlungen über Orientierungswert: Kassenhonorare steigen um 3,85 Prozent
Nach drei Verhandlungsrunden musste nun doch die Schiedsstelle ran: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am Mittwoch ein Honorarplus für Kassenärzte von 3,85 Prozent beschlossen. Zudem sollen MFA-Tarifsteigerungen künftig schneller abgebildet werden.
Veröffentlicht:Berlin. Es ist nicht das, was die KBV gefordert hat, aber mehr als das ursprüngliche Angebot der Kassen: Die Honorare für Vertragsärzte und -psychotherapeuten steigen 2024 um 3,85 Prozent. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) am heutigen Mittwoch einstimmig beschlossen, wie der GKV-Spitzenverband mitteilt. Damit erhöht sich der Orientierungswert im EBM ab Januar auf 11,9339 Cent.
Das Plus entspreche rund 1,8 Milliarden Euro mehr, heißt es vom GKV-Spitzenverband. Die KBV indes spricht von insgesamt 1,6 Milliarden Euro mehr für die Vertragspraxen.
„Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht. Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Auch KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen zeigte sich nach den Verhandlungen versöhnlich: „Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr werden einschließlich der Morbiditätsrate um fast vier Prozent steigen. Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten.“
Knackpunkt Tarifsteigerungen
Zwar musste mit dem Erweiterten Bewertungsausschuss nun tatsächlich die Schiedsstelle zum Verhandlungsergebnis führen, dies sei aber einstimmig gefällt worden, hieß es weiter. Dieses Mal also kein Machtwort der unparteiischen Mitglieder? Vor allem nicht von dessen unparteiischem Vorsitzenden, dem Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem, der schon das ein oder andere Mal quasi als Zünglein an der Waage im EBA fungiert hat? Immerhin setzt sich der EBA aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der KBV, des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen.
Ein wichtiges Signal in Richtung Praxen dürfte zudem sein, dass sich die Verhandlungspartner – also Kassen und Ärzteseite – auch darauf geeinigt haben, Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten (MFA) künftig schneller in den ärztlichen Honoraren abzubilden, um die Praxen „in der angespannten Personalsituation zu entlasten“, so die Kassenseite. Dadurch entstehe kein jahrelanger Verzug mehr, bis die Kostensteigerungen im Orientierungswert abgebildet werden, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, das Ergebnis. (reh)