Rheinland-Pfalz
Kein Anstieg von Behandlungsfehlern
Ärztliche Behandlungsfehler nehmen in Rheinland-Pfalz ab. Die Kammer zeigt sich zufrieden.
Veröffentlicht:MAINZ. Die Ärztekammer in Rheinland-Pfalz vermeldet, dass kein Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler im Land zu verzeichnen ist. 2013 hätten sich 483 Patienten an den Schiedsausschuss gewand, um einen von ihnen vermuteten Behandlungsfehler zu melden. In 287 Fällen wurden Sachentscheidungen getroffen.
20,2 Prozent dieser Entscheidungen bejahten einen Behandlungsfehler, teilte die Kammer am Mittwoch mit. Im Vergleich zu 2012 seien das circa fünf Prozentpunkte weniger.
"Würde man die 20,2 Prozent in Relation zur Zahl der 2013 landesweit erfassten Behandlungsfälle setzen, läge der Fehlerquotient im Promillebereich", sagte eine Sprecherin der Kammer der "Ärzte Zeitung".
2013 betrafen zwei Drittel der von Patienten eingereichten Anträge die stationäre und ein Drittel die ambulante Versorgung: Bei Kliniken entfielen die meisten Anträge auf die Unfallchirurgie (59 Fälle). Die Orthopädie betrafen 41 Fälle, die Allgemeinchirurgie 21 Fälle und auf die Frauenheilkunde kamen 21 Fälle.
Im ambulanten Sektor gab es am häufigsten Beschwerden zur Orthopädie (29 Fälle), zu Internisten (10 Fälle) und Unfallchirurgen (9 Fälle). In acht Fällen mahnten die Patienten mit ihren Anträgen Behandlungsfehler bei hausärztlich tätigen Ärzten an.
Bei den Beschwerden handelte es sich 2013 in den Kliniken meistens um operativ durchgeführte Therapien (26 Fälle), Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (6 Fälle), bildgebende Verfahren in der Diagnostik (5 Fälle), Aufklärung/Risiko (3 Fälle), postoperative Therapiemaßnahmen (3 Fälle).
Im ambulanten Bereich betraf es meistens bildgebende Verfahren in der Diagnostik (7 Fälle), Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (7 Fälle), operative Therapiedurchführung (4 Fälle), Aufklärung/Risiko (2 Fälle) und postoperative Therapieverfahren (2 Fälle).
Kam der Schlichtungsausschuss zu dem Urteil, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, lagen diese 2013 im Krankenhaus besonders bei Frakturen vor (Schulter, Oberarm, Knie, Becken, Schleimbeutel).
Auch bei Darm- und Gefäßoperationen kam es zu Fehlern. Im ambulanten Bereich gab es festgestellte Fehler bei der Behandlung von Schulter, Oberarm, Sehnen und Bandscheibe, Knie und Gefäßen.
In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt, wie die Kammer mitteilt. Und wird nach der Begutachtung doch noch der Rechtsweg beschritten, so werden die Gutachten überwiegend bestätigt, heißt es. (mh)