Bundesarbeitsgericht
Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Studienbeginn
Eine Ausnahmeklausel im Mindestlohngesetz sorgt dafür, dass eine Medizinstudentin ihr Pflichtpraktikum an einer Klinik nicht nach Mindestlohnbestimmungen vergütet bekommt.
Eine Ausnahmeklausel im Mindestlohngesetz sorgt dafür, dass eine Medizinstudentin ihr Pflichtpraktikum an einer Klinik nicht nach Mindestlohnbestimmungen vergütet bekommt.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.
Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!