Sozialgericht Darmstadt
Urteil: Keine Kostenerstattung für ungeduldige Versicherte
Nimmt ein Versicherter bereits Leistungen in Anspruch, bevor die Krankenkasse ausreichend Zeit zur Prüfung der möglichen Kostenübernahme hatte, bleibt er auf den Kosten sitzen, so das Sozialgericht Darmstadt.