Berufskrankheit

Keine Rückwirkung bei Beamten

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung können Berufskrankheiten für Beamte nicht rückwirkend anerkannt werden.

Die Krankheit muss schon im Zeitpunkt der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sein, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied.

Der Kläger war beamteter Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und ist heute im Ruhestand. In den 1990er Jahren hatte er Gefangene in einem Werksbetrieb bei der Herstellung von Bürosesseln beaufsichtigt. Dabei wurden lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet. Der Justizbeamte erkrankte an Polyneuropathie.

Die Behörden des Saarlandes erkannten die Erkrankung nicht als Berufskrankheit an - zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied. Die Erkrankung sei "spätestens im November 1997" festgestellt worden.

Für Arbeitnehmer, die organischen Lösungsmitteln ausgesetzt sind, sei die Krankheit erst zum 1. Dezember 1997 in die Liste der Berufskrankheiten der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen worden.

Die Benachteiligung gegenüber Angestellten sei wegen der lebenslangen Versorgungsansprüche Beamter gerechtfertigt. (mwo)

Az.: 2 C 46.13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Porträt

Felix Michl: Unternehmer, Jurist und Medizinstudent

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Felix Michl: Unternehmer, Jurist und Medizinstudent

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Lesetipps
Arzt injiziert einem älteren männlichen Patienten in der Klinik eine Influenza-Impfung.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!